Freiburg. Im Gerichtssaal kommen dem 63-Jährigen mehrfach die Tränen. Der ehemalige Bestatter wird vom Amtsgericht Freiburg zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft sowie sein Geständnis geben Einblick in ein Berufsleben, das über viele Jahre hinweg ein zweites, verborgenes Gesicht hatte.
Das Urteil lautet auf Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl. Ebenfalls angeklagt und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde die 41 Jahre alte Ehefrau des Mannes, wegen Beihilfe. Der Mann und die Frau leben getrennt und in Scheidung.
Zähne aus Gebissen gebrochen
Der 63-Jährige war bis Ende Oktober 2024 Bestatter beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg. Bei Einäscherungsdiensten war er demnach früh am Morgen oft allein mit den Toten. Dort, so die Anklage, brach er ihnen etwa Goldzähne und Zähne mit Goldfüllungen, teils mit grober Gewalt und Werkzeugen aus den Gebissen. Später bearbeitete er die Zähne daheim in seiner Werkstatt, um das Gold zu entnehmen. Dort fanden die Ermittler nach Angaben des Gerichts später große Mengen an Zähnen und Zahnresten, oft noch mit Geweberückständen.
Der 63-Jährige habe auch «besonders grotesk» verschlossene Särge geöffnet, um nach Goldteilen zu suchen. Der Staatsanwalt spricht von einem «in höchstem Maße pietätlosen Vorgehen» und davon, dass das Vertrauen in Bestattungsinstitute und Friedhofsbetriebe massiv verletzt worden sei. Hinterbliebene dürften erwarten, dass Verstorbene mit Würde behandelt werden. Diese Erwartung sei mit Füßen getreten worden.
Mindestens 250 Leichname soll der Mann so geplündert haben, knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold kamen zusammen. Hinzu kommen 50 Fälle, in denen er Schmuck und Beigaben entnahm, die Angehörige den Toten mitgegeben hatten.
Ehefrau veräußerte Gold beim Juwelier
Die Ehefrau des Bestatters unterstützte ihn dabei und verkaufte das Gold sowie den Schmuck beim Juwelier. Die Verkaufspreise hatte sie jedes Mal bei ihm absegnen lassen müssen. Ihr Mann sei der Planer sowie die treibende Kraft gewesen - sie habe lediglich Botengänge für ihn erledigt, auch aus finanzieller Abhängigkeit, führte die Verteidigung der 41-Jährigen aus. Das Gericht hob jedoch hervor, dass die Frau sich mit dem Geld persönliche Träume wie beispielsweise die Eröffnung eines eigenen Nagelstudios ermöglicht habe und beide Eheleute einen gehobenen Lebensstil genossen hatten.

Insgesamt kamen durch die Machenschaften der beiden knapp 250.000 Euro Erlös zusammen. Die Zahlen zu den Taten mussten nach Angaben des Gerichts mühsam errechnet werden. Die Ermittler werteten Quittungen und Funde aus, befragten Zahntechniker und Juweliere. Aus den knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold ergaben sich demnach in der Gesamtrechnung knapp 1.500 Zähne von mindestens 250 Toten. Das Gericht betonte noch, die Zahl sei sehr zugunsten der Angeklagten heruntergerechnet.
Beide Angeklagte gestanden Taten
Beide Angeklagte hatten zum Prozessauftakt die Taten gestanden. Der 63-Jährige räumte die Vorwürfe ein, auch die gegen seine Frau. Von der Dimension sei er selbst überrascht gewesen - die Taten hätten sich ja über Jahre gezogen. Gerade wegen der Dauer und Zahl der Taten sei eine Bewährungsstrafe für ihn nicht mehr vertretbar, hieß es vom Gericht. Eine Haftstrafe treffe den 63-Jährigen gerade deshalb empfindlich, weil seine beiden minderjährigen Töchter bei ihm lebten, sagte sein Verteidiger. Durch die Haftstrafe drohe ihnen, in einem Heim zu landen.
Die 41-Jährige ließ über ihre Einlassung verlesen, sie habe nie über eigenes Geld verfügt und sei von ihrem Mann abhängig gewesen. Er habe allein über die Finanzen entschieden, sie habe selbst für Beträge von zehn bis 15 Euro seine Erlaubnis gebraucht. Das Gericht folgt dem nur zum Teil: Es gebe keine Hinweise, dass die Frau unterdrückt oder zu den Verkäufen gezwungen worden sei.
Bilder von weiblichem Mordopfer verschickt
Es blieb jedoch nicht bei den bereits genannten Taten. Als der 63-Jährige eine Frau herrichten sollte, die Opfer eines brutalen Mordes geworden war, fotografierte er die Tote und schickte 17 Bilder an seinen Bruder sowie einen Bekannten.

Die Aufnahmen zeigten sie den Angaben nach vollständig unbekleidet, in verschiedenen Positionen außerhalb des Sarges und auch ihren Intimbereich. Die Geschwister der Toten traten als Nebenkläger auf. Ihnen sprach das Gericht Schmerzensgeld in einer Höhe von insgesamt 2.000 Euro zu.
Der Verteidiger des 63-Jährigen sagte, sein Mandant bitte inständig um Vergebung. Er habe in seiner Beschäftigung als Bestatter teils grausame Bilder gesehen und sei damit überfordert gewesen. Was die Fotos des Mordopfers angingen, sei dies keine Sensationssucht gewesen, sondern ein Mitteilungsbedürfnis - nur der Weg sei absolut falsch gewesen. In jener Woche habe er mit gleich drei Mordfällen zu tun gehabt. Warum er die Fotos gemacht hat, wisse er nicht.
Es war letztlich die 41-Jährige selbst, die zur Polizei ging und damit die Ermittlungen ins Rollen brachte. Das Gericht rechnet ihr das zugute. Die Taten wären sonst womöglich weitergegangen.
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