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Revision abgewiesen
BGH bestätigt Haftstrafe nach Tod von Baby in Waschmaschine

Prozess um totes Baby in Waschmaschine - Mutter vor Gericht
Das Urteil gegen die Mutter ist rechtskräftig. (Archivfoto) Foto: Tatjana Bojic
Das Urteil im Fall des Babys, das in einer Waschmaschine starb, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. Die Mutter muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Hechingen. Das Urteil gegen eine Mutter, die ihr Neugeborenes in eine Waschmaschine gesteckt hatte, wo es später starb, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe die Revision dagegen verworfen, teilte das Landgericht Hechingen mit. Das Gericht hatte die Frau im Oktober vergangenen Jahres wegen Totschlags zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. 

Das Baby hatte die 35-Jährige unbemerkt in einer mit ihrem Lebensgefährten bewohnten Wohnung in Albstadt zur Welt gebracht, dann zusammen mit schmutzigen Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen. Ihr Partner hatte die Maschine angestellt, ohne zu wissen, dass darin ein Säugling lag.

© dpa-infocom, dpa:260521-930-112328/1