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Stuttgarter Oberlandesgericht
Fingerabschneide-Prozess: Staatsanwältin fordert vier Jahre Haft für Angeklagten aus Kornwestheim

Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied am Donnerstag in einem Eil-Beschluss, dass der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufrecht erhalten bleibt.
Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied am Donnerstag in einem Eil-Beschluss, dass der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufrecht erhalten bleibt. Foto: picture alliance/dpa
Mit deutlichen Worten haben Staatsanwältin und Nebenkläger-Anwalt die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten zurückgewiesen. Ihr Antrag: vier Jahre Haft.