1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Kampf gegen Muschel-Invasion
Entscheidung zu Bootsreinigungspflicht am Bodensee vertagt

Boote am Bodensee
Am Bodensee wird zur Eindämmung der Quagga-Muschel eine Bootsreinigungspflicht diskutiert. (Symbolbild) Foto: Felix Kästle
Der Bodensee kämpft gegen eine Muschelinvasion. Um eine weitere Ausbreitung zu stoppen, steht eine Reinigungspflicht für Boote zur Diskussion. Dafür müssen aber erst viele Fragen geklärt werden.

Stuttgart/Konstanz. Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) hat bei ihrer Herbstsitzung in Stuttgart vorerst keine Bootsreinigungspflicht für das Gewässer beschlossen. Zunächst müssten rechtliche Fragen geklärt werden, sagte die Vorsitzende der IBK-Umweltkommission, Heike Summer. Der Vorschlag aus dem Kanton Thurgau werde als sehr sinnvoll betrachtet. Viele Fragen seien aber noch offen.

Im Kampf gegen eine Muschelinvasion am Bodensee wird schon länger die Einführung einer Reinigungspflicht für Boote diskutiert. Die Quagga-Muschel bevölkert seit 2016 in  einem derartigen Tempo das Binnengewässer, dass die Anrainerländer dringenden Handlungsbedarf sehen. Die Muscheln verstopfen Leitungen und Filter und bringen das natürliche Gleichgewicht im See durcheinander. Auch vor anderen invasiven Arten soll die Reinigungspflicht schützen. 

Wie wahrscheinlich die Einführung einer verbindlichen Pflicht am Bodensee ist, konnte Summer nicht sagen. Aktuell wird sie Freizeitkapitänen nur dringend empfohlen. 

Baden-Württemberg ist dafür und die Schweizer machen es vor

Baden-Württemberg befürworte grundsätzlich die Einführung einer Schiffsmelde- und Reinigungspflicht am Bodensee, hatte das Umweltministerium auf Anfrage mitgeteilt. Allerdings bestünden noch viele offene Fragen, etwa zur wissenschaftlichen Grundlage, zu den konkreten rechtlichen Voraussetzungen und zur praktischen Durchsetzbarkeit einer solchen Regelung. 

In den Schweizer Kantonen am See gibt es schon die Pflicht, sein Boot vor dem Zuwasserlassen anzumelden und reinigen zu lassen. Dafür gibt es extra Reinigungsstellen, die auch einen Nachweis darüber ausstellen. Für den Bodensee gilt diese Pflicht aber auf der Schweizer Seite nicht. Ein Gewässerwechsel muss gemeldet werden. 

Muschellarven können sich an Rümpfe, in Ballasttanks oder an Ausrüstungsgegenstände heften und so durch Boote verteilt werden. Mit einer verpflichtenden Reinigung vor dem Einsetzen in das Wasser sollen die Larven entfernt werden.

© dpa-infocom, dpa:251024-930-202900/1