Stuttgart. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat seit 2014 insgesamt 200 Betroffenen von sexualisierter Gewalt Zahlungen in Höhe von mehr als 4,5 Millionen Euro zugesprochen. Dabei handelte es sich um sogenannte Anerkennungsleistungen, ergänzende Hilfeleistungen und Therapiekosten, wie die Landeskirche mitteilte. Zuständig für die Bearbeitung der Fälle war die Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids in Landeskirche und Diakonie. Von Januar an werden die Entschädigungen durch eine Richtlinie der Evangelischen Landeskirche Deutschland (EKD) bundesweit einheitlich geregelt.
Die Höhe der bisherigen Leistung in Anerkennung des Leids betrug demnach pauschal 21.200 Euro. Zusätzlich seien Zahlungen in Höhe von maximal 10.000 Euro für Notlagen oder Therapieangebote geleistet worden. In den mehr als zehn Jahren wurde laut Kirche nur etwa eine Handvoll Anträge abgelehnt. 16 Anträge wurden zuständigkeitshalber weiter verwiesen, hieß es.
Von Januar an erhalten Betroffene pauschal 15.000 Euro
Von Januar an sollen Betroffene nun laut EKD pauschal 15.000 Euro erhalten, wenn eine strafbare Tat vorliegt - auch, wenn diese bereits strafrechtlich verjährt ist. Die Grundlage der Entschädigung soll eine individuelle Leistung ohne Obergrenze bilden. Diese soll sich an der Tat und den jeweiligen Traumaspätfolgen der Betroffenen orientieren. Letztlich soll die Höhe der Entschädigungsleistungen durch die Reform steigen. Die neue Richtlinie wurde demnach unter anderem mit Betroffenen sexualisierter Gewalt erarbeitet.
Für die Umsetzung der neuen Regelung wird es eine neue unabhängig besetzte Kommission geben, wie es in der Mitteilung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hieß. Die Mitglieder werden demnach durch die Leitungen der jeweiligen Verbünde berufen, arbeiten ehrenamtlich und sind externe Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen.
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