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Prozesse
Gutachten dreht Fall: Mann wegen Totschlags verurteilt

Haftstrafe nach Femizid
Femizide unter Partnern in Verbindung mit Trennung oder Eifersucht sind laut einer Studie mit Abstand die häufigste Form von Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts in Deutschland. Foto: Martin Oversohl
Ein Gutachten wendet das Blatt: Aus Mord wird Totschlag – und die beiden Söhne schweigen vor Gericht. Was hinter dem tragischen Fall aus Remseck steckt.

Stuttgart/Remseck. Nach dem gewaltsamen Tod seiner Ehefrau ist ein Mann aus Remseck (Kreis Ludwigsburg) zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der 48-Jährige hatte im vergangenen März zunächst seine Frau mit mehr als zwei Dutzend Messerstichen getötet und sich selbst danach schwere Verletzungen zugefügt, davon zeigte sich die Kammer des Landgerichts in Stuttgart überzeugt. Die Leiche der 48-Jährigen war in der gemeinsamen Wohnung entdeckt worden.

Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädierten aber nach einem Gutachten des psychologischen Sachverständigen auf Totschlag. Dem schloss sich die Kammer an. Der Anwalt der Mutter der Getöteten in der Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. 

Mann hatte Angst vor der Trennung

Die Frau habe sich wegen eines anderen Mannes trennen und die zunehmend konfliktvolle Beziehung beenden wollen, erklärte der Vorsitzende Richter. Am Tag der Tat habe sich das Paar kurz gestritten, daraufhin habe der Mann «in einem psychischen Ausnahmezustand mit plötzlicher heftiger Gefühlsaufwallung» ein Messer aus der Küche geholt und zugestochen. Der Richter sprach von einem «plötzlichen aggressiven Impulsdurchbruch», er sei «erheblich vermindert schuldfähig» gewesen.

Täter verletzte sich auch selbst schwer

Der Täter und sein Opfer waren 16 Jahre verheiratet, sie hatten zwei Söhne im Teenageralter, die beide während der Tat auch in der Wohnung waren. Nachdem er mit einem Küchenmesser zugestochen hatte, rammte er sich die spitze Klinge selbst mehrfach in der Brust. Die unverletzt gebliebenen Söhne verweigern als einzige Zeugen die Aussage vor Gericht.

Wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, spricht man von einem Femizid. Ein eigener Straftatbestand ist das in Deutschland aber nicht. Nach Definition von Europarat, Istanbul-Konvention und UN liegt ein versuchter oder vollendeter Femizid vor, wenn ein Mädchen oder eine Frau aus geschlechtsspezifischen Motiven oder Erwartungen getötet oder dies versucht wird.

Femizide unter Partnern

Femizide unter Partnern in Verbindung mit Trennung oder Eifersucht sind laut einer Studie mit Abstand die häufigste Form von Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgestellt wurde.

© dpa-infocom, dpa:251125-930-337891/1