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Extremismus
Helferin der Terrorzelle «Gruppe S.» verurteilt

Prozess gegen "Gruppe S."
Der Prozess um die «Gruppe S.» sorgte für viel Aufsehen. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod
Mit Anschlägen auf Moscheen wollte eine Terrorgruppe bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland auslösen. Mehrere Mitglieder sitzen bereits im Gefängnis. Nun wurde eine 61-Jährige verurteilt.

Stuttgart. Eine 61-jährige Frau ist wegen der Beihilfe zur Gründung der rechtsextremen Terrorzelle «Gruppe S.» zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit. Demnach vermittelte die Deutsche dem Rädelsführer der Gruppe, Werner S., nach dem die «Gruppe S.» benannt ist, 2019 eine Vielzahl von Personen und war ihm bei der Suche nach Gleichgesinnten behilflich. 

Rädelsführer S. habe seit 2019 die Angst erfüllt, dass Zuwanderer und Andersgläubige die Herrschaft in Deutschland übernehmen wollten, so das Gericht. Er habe deshalb damals nach Gleichgesinnten gesucht, die bereit waren, «schwerste Gewalttaten mit Schusswaffen zu begehen, um der aus seiner Sicht drohenden Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge und Muslime entgegenzuwirken und letztlich einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen».

Gericht: Frau hat Terrorpläne gebilligt

Auch die nun verurteilte Frau habe 2019 eine rechtsradikale Ideologie vertreten und etwas gegen «den von ihr so empfundenen unkontrollierten Zustrom von Ausländern» unternehmen wollen, teilte das Oberlandesgericht mit. Sie habe die Pläne von S. gebilligt. 

Bei der Strafzumessung sei das umfangreiche Geständnis der Frau berücksichtigt worden, so das Gericht. Die Strafe wurde unter anderem deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil sich die sozial fest eingebundene Angeklagte von ihrer Tat glaubhaft distanziert habe. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt, die Angeklagte sowie deren Verteidigerin hätten auf Rechtsmittel verzichtet.

Anschläge auf Moscheen

Die «Gruppe S.» plante die Durchführung von Anschlägen auf Moscheen mit Schusswaffen. Das OLG Stuttgart hatte Werner S. und mehrere Mitangeklagte bereits im November 2023 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass sie eine rechtsextreme Terrorgruppe gegründet hatten, darin Mitglied waren oder diese zumindest unterstützten. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:260226-930-738666/1