Karlsruhe. Die Wohnungsdurchsuchung bei einem Redakteur des links-alternativen Senders Radio Dreyeckland war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde des betroffenen Journalisten statt, wie das Gericht bestätigte. Demnach verstieß die Aktion gegen die Rundfunkfreiheit. Die Durchsuchung der Wohnung, die von dem Redakteur für seine journalistische Arbeit genutzt worden war, sei vergleichbar mit einer Durchsuchung von Räumlichkeiten des Radiosenders – und damit mit einer Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung verbunden. Das sei im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt gewesen. (Az.: 1 BvR 259/24)
Sender und GFF begrüßen Entscheidung
Der nichtkommerzielle Freiburger Sender und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sich der Beschwerde angeschlossen hatte, begrüßten die Entscheidung. Die Karlsruher Richter hätten damit einen massiven Angriff auf die Rundfunkfreiheit gestoppt, teilte die GFF in einer Stellungnahme mit. «Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen», sagte der betroffene Journalist und Beschwerdeführer.
Durchsuchungen in mehreren Wohnungen
Ermittler hatten im Januar 2023 gleich zwei Mitarbeiterwohnungen sowie Redaktionsräume des Senders in Freiburg durchsucht. Unter anderem waren dabei zwei Handys, ein Laptop und mehrerer Datenträger in der Wohnung des Beschwerdeführers sichergestellt worden.
Der Vorwurf lautete, dass auf der Homepage des Senders ein Bericht veröffentlicht wurde, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung «Linksunten.Indymedia» enthalten habe. Vom Vorwurf, sich mit der Verlinkung strafbar gemacht zu haben, war der Redakteur im Juni 2024 vom Karlsruher Landgericht freigesprochen worden.
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