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Gewalt gegen Frauen
Kaum freie Plätze in Frauenhäusern in Baden-Württemberg

Häusliche Gewalt
Wenn eine Frau in einer Gewaltsituation bleibt, dann kann dies im Zweifel lebensgefährlich für sie sein. (Symbolbild) Foto: Peter Steffen
Die Gewalt gegen Frauen nimmt bundesweit zu – auch im Südwesten. In Frauenhäusern sollen die Betroffenen und ihre Kinder Schutz finden. Was aber, wenn es keine freien Plätze gibt?

Stuttgart. Die große Mehrheit der Frauenhäuser in Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben keine freien Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Das geht aus Zahlen der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser hervor. 

Demnach konnten zum Stichtag 9. Oktober nur in 4 der insgesamt 44 Frauenhäuser in ganz Baden-Württemberg neue Frauen aufgenommen werden. Die Meldung der Daten an die Informationsstelle ist für Frauenhäuser freiwillig. 

Fast täglich wird in Deutschland eine Frau getötet, nur weil sie eine Frau ist. Auch in Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten Femizide gestiegen, wie das Sozialministerium mitteilte: Insgesamt 135 Frauen und Mädchen seien 2024 Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdeliktes geworden. Damit steigt auch der Bedarf an Schutz für Frauen und ihre Kinder.

«Im Zweifel lebensgefährlich»

«Es gibt einfach deutlich zu wenig Frauenhausplätze in Baden-Württemberg», kritisiert Tabea Konrad vom Landesverband Frauen gegen Gewalt. «Wenn eine von Gewalt betroffene Frau keinen Zugang zu Unterstützung bekommt, dann bedeutet das in aller Regel, dass sie deutlich länger in der Gewaltsituation bleibt.» Im Zweifel sei das lebensgefährlich und könne für eine Frau tödlich enden. 

Auf Anfrage der dpa teilte das für Frauenhäuser zuständige baden-württembergische Sozialministerium mit, dass ihnen die hohe Auslastung des Frauen- und Kinderschutzhaussystems grundsätzlich bekannt sei. In den vergangenen Jahren habe das Ministerium die zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Frauenhauslandschaft jedoch deutlich erhöht. 

Sozialministerium: Ausbau der Plätze bereits vorangetrieben

Zum Stichtag 1. Januar habe es in Baden-Württemberg insgesamt 899 Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder gegeben. Im vergangenen Jahr waren die Frauenhäuser Zahlen des Ministeriums zufolge zu rund 70 Prozent ausgelastet. 2024 und 2023 seien es jeweils rund 76 Prozent und 2022 rund 75 Prozent gewesen.

Um die Kapazitäten weiter auszubauen, seien in den vergangenen Jahren zusätzlich sieben Bauprojekte mit einem Landeszuschuss bewilligt worden. Diese werden den Angaben zufolge voraussichtlich dieses bis Ende nächsten Jahres fertiggestellt. Bis Ende 2027 sollen damit etwa 110 weitere Plätze geschaffen werden.

Tagessatzfinanzierung setzt Frauenhäuser unter Druck

In Baden-Württemberg läuft die Finanzierung der Frauenhäuser über die Kommunen. Dem Ministerium zufolge habe darüber hinaus jedoch auch die Landesregierung in den vergangenen Jahren den gesamten Bereich des Gewaltschutzes deutlich stärker unterstützt. 

So übernehme das Land bis zu 75 Prozent der Kosten etwa für Grunderwerb, Sanierung oder Neubau von Frauen- und Kinderschutzhäusern. Maßnahmen etwa zur Erhaltung der Häuser sowie Kosten für Kriseninterventionen, Prävention und Nachsorge würden ebenfalls – zusätzlich zu der kommunalen Daseinsvorsorge – zu jeweils bis zu 90 Prozent gefördert.

Aktuell basiere ein großer Teil des Geldes für Frauenhäuser auf dem Prinzip der Subjektförderung über Tagessätze, erklärte Kathrin Lehmann, Referentin für Frauen und Mädchen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Konkret führe das dazu, dass etwa ein vier-Bett-Zimmer mindestens mit drei Personen besetzt werden muss, damit das Frauenhaus mit dem Zimmer kein Minus macht, sagte Lehmann. Einzelne schutzsuchende Frauen müssten im Zweifelsfall also abgewiesen werden.

Ein weiteres großes Problem ist Lehmann zufolge, dass viele Frauen, deren Lage sich im Frauenhaus stabilisiert hat, aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes keine Anschlusswohnung finden. Dem Ministerium zufolge bemühe sich das Land bereits um den Ausbau von Übergangswohnungen. 

Ab 2032 haben Frauen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung

Damit sich die Lage für von Gewalt betroffene Frauen verbessert, wurde Anfang vergangenen Jahres auf Bundesebene das sogenannte Gewalthilfegesetz verabschiedet. Mit diesem wird ein verbindliches Recht auf Betreuung festgelegt. Außerdem verpflichtet es die Länder dazu, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab dem Jahr 2032 greifen.

Wie das Sozialministerium mitteilte, werde die Umsetzung des Bundesgesetzes im Südwesten «mit Hochdruck vorangetrieben». Bis 2032 werde im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein weiterer Ausbau des Hilfesystems angestrebt. Hierfür sollen in den Jahren 2027 bis 2031 jährlich zwei neue Frauen- und Kinderschutzhäuser mit jeweils 20 Plätzen, teilweise barrierefrei, geschaffen werden.

Deutschland verpflichtet sich gemäß dem Berechnungsschlüssel der Istanbul-Konvention dazu, rechnerisch rund 21.500 Frauenhausplätze anzubieten. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im April 2024 geht hervor, dass damals bundesweit mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern fehlten – eine Lücke, die Frauenverbände seit Jahren beklagen.

© dpa-infocom, dpa:261012-930-825311/1