Kressbronn/Mannheim. Ende eines langen Streits: Die Kurtaxe für Bootsliegeplätze in der Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist rechtens. Das teilte die Gemeinde mit Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim mit. Eine Revision wurde laut dem VGH nicht zugelassen. Zuerst hatte der SWR berichtet.
«Die Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze ist zulässig und das ist auch gut so», sagte Bürgermeister Daniel Enzensperger (CDU) in einer Mitteilung der Stadt. Die Kurtaxe für Dauerliegeplätze in Kressbronn beträgt laut Stadt rund 60 Euro im Jahr.
Gemeinde passte die Taxe nach erstem Urteil an
In Kressbronn gibt es seit Jahren Streit um die Kurtaxe für Bootsbesitzer, die die Abgabe zahlen sollen, wenn sie nicht in dem Ort wohnen. Eine erste Satzung hatte der VGH im Jahr 2021 für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte der Gemeinde im Urteil aber Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie eine solche Abgabe doch noch rechtskonform erheben könnte. Daraufhin war die Satzung zum 1. Januar 2022 hin geändert worden. Gegen die Tourismusabgabe gab es im Laufe der Zeit mehrere unterschiedliche Kläger.
Laut dem SWR ist Kressbronn kein Einzelfall. Auch die Gemeinden Uhldingen-Mühlhofen, Sipplingen und Friedrichshafen erheben eine Kurtaxe für Daueranlieger. In der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen beispielsweise in Höhe von 52,50 Euro.
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