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Nach Mordurteil
Letzte Instanz: Heilbronner Raser wird ausgewiesen

Mordprozess gegen mutmaßlichen Raser
Das Gericht sieht den Mann trotz seiner Haft als Gefahr an. (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt
Mordprozess gegen Raser
Der sogenannte Wollhaus-Raser soll in die Türkei abgeschoben werden. (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt
Das Gericht hält den sogenannten Wollhaus-Raser weiter für eine Gefahr. Seine Klage gegen die Ausweisung in die Türkei blieb erfolglos. Was das Gericht noch entschieden hat.

Heilbronn/Mannheim.    Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser wird ausgewiesen und darf in den kommenden acht Jahren auch nicht mehr nach Deutschland zurückkehren. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in letzter Instanz entschieden. Er bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Dieses hatte argumentiert, die Ausweisung des jungen Mannes sei «für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft unerlässlich». 

Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt in der Wollhausstraße bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. 

Heimtücke als Mordmerkmal

Das Landgericht verurteilte den Fahrer ein Jahr später unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Es hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen habe rechnen können. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten danach als offensichtlich unbegründet.

Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im vergangenen April zeigte sich die Kammer nicht davon überzeugt, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Er sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Zudem habe er «die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt».

Es gibt auch Rennen mit nur einem Auto

Gegen diese Entscheidung hatte der Mann einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt, die der VGH nun ablehnte. Der Kläger habe weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch sonstige Zulassungsgründe ausreichend dargelegt, hieß es zur Begründung. Zudem habe er sich nicht hinreichend mit der Begründung der Richter auseinandergesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 11 S 1326/26).

Illegale Autorennen sind seit Oktober 2017 eine Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein «Rennen gegen sich selbst». In den vergangenen Jahren hat es auch immer wieder Mordanklagen nach Rasereien oder illegalen Autorennen gegeben.

© dpa-infocom, dpa:260923-930-730900/1