Freiburg. Polizisten haben einen Mann, der eine Schreckschusswaffe im hinteren Hosenbund trug, am Freiburger Hauptbahnhof gestellt. Weil er den dafür nötigen Kleinen Waffenschein weder dabei hatte noch besitzt, muss sich der 22-Jährige nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, wie die Bundespolizei mitteilte.
Ein anderer Reisender hatte zuvor am Bahnhof Riegel-Malterdingen (Kreis Emmendingen) gesehen, wie ein Mann mit Schusswaffe im Hosenbund in einen Regionalzug stieg, und die Polizei gerufen. Streifenbeamte fingen den Mann dann beim Aussteigen am Freiburger Hauptbahnhof ab. Das Magazin der Waffe war eingeführt, darin waren sechs Patronen. Die Beamten stellten die Waffe sicher.
Wer eine zugelassene Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit führen will, benötigt laut Polizei dafür einen Kleinen Waffenschein. Im öffentlichen Personennahverkehr dürfe so eine Schreckschusswaffe zudem nur gesichert in einem verschlossenen Behälter, aber nicht zugriffsbereit am Körper mitgenommen werden.
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