Stuttgart. Wer raucht, muss sich in Baden-Württemberg bald an strengere Regeln halten. Ab dem 1. Juni gilt im Südwesten ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Das sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Darauf müssen Raucherinnen und Raucher ab dem 1. Juni achten:
Wo ist Rauchen künftig zusätzlich verboten?
Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden. Auf Schulhöfen soll es dagegen keine Raucherzonen mehr geben, auch Raucherzimmer in Behörden sind dann tabu.
Was ist mit E-Zigaretten?
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln – und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.
Gibt es Ausnahmen?
Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss künftig bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.
Warum sind Bierzelte von der neuen Regel ausgenommen?
Ein Bürgerforum, das die Entstehung des Gesetzes begleitet hatte, hatte sich eigentlich klar für Rauch- und Dampfverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.
Welche Strafen drohen Rauchern?
Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres nochmal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig. Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3.330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6.500 Euro.
Wie wird das Gesetz konkret umgesetzt?
Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Betreiber betroffener Einrichtungen zuständig. Im Stuttgarter Zoo Wilhelma ist man dem Gesetz schon zuvorgekommen. Dort ist einem Sprecher zufolge bereits seit Anfang März rauchen nur noch in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Diese lägen bewusst nicht in der Nähe von Spielplätzen oder Restaurants und seien von überall im Park innerhalb von fünf bis zehn Minuten Gehzeit erreichbar. Die Mitarbeiter des Zoos seien angehalten, Raucher darauf hinzuweisen, dass sie nur dort rauchen dürfen. Es habe über das Thema bislang keine größeren Konflikte gegeben.
An den Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Stuttgart sollen nach Angaben der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) alle Haltestellen von Anfang Juni an mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet sein. An Straßenbahnhaltestellen kontrolliere der Sicherheitsdienst der SSB das neue Verbot, an Bushaltestellen sei die Stadt Stuttgart zuständig, sagte eine SSB-Sprecherin.
Wie viele Menschen rauchen im Südwesten noch?
Der Anteil der Rauchenden geht zwar tendenziell zurück, aber immer noch raucht etwa jede fünfte Person im Alter ab 15 Jahren. Laut Statistikportal lag die Raucherquote in Baden-Württemberg 2021 bei 17,4 Prozent. Der Anteil von Rauchern ist aber rückläufig, 2017 waren es noch 21,2 Prozent. Laut Statistikportal resultiert der Rückgang nicht daraus, dass mehr Menschen mit dem Rauchen aufhören, sondern dass immer weniger beginnen.
Wie gefährlich ist Rauchen?
An gesundheitlichen Folgen des Rauchens starben in Deutschland im Jahr 2023 rund 131.000 Menschen – dies entspricht laut dem Tabakatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in etwa jedem siebten Todesfall (13,7 Prozent). In Baden-Württemberg ist den Angaben zufolge mehr als jeder zehnte Todesfall auf Rauchen zurückzuführen.
Der beim Passivrauchen inhalierte Rauch enthält dieselben Substanzen wie der beim aktiven Rauchen inhalierte Rauch, erklärt das DKFZ. Passivrauchen erhöhe etwa das Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall um 20 bis 30 Prozent. Kinder sind demnach besonders gefährdet.
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