Stuttgart. Kistenweise Aktenordner und endlose Zettelberge? In Baden-Württembergs Gerichten gehört das nun weitgehend der Vergangenheit an. Nach Angaben des Justizministeriums sind die letzten Amtsgerichte digital ausgestattet worden – und das Land schließt als erstes Bundesland die vollständige Einführung der elektronischen Akte ab.
Was 2016 am Arbeitsgericht Stuttgart und Landgericht Mannheim begann, endet nun bei allen 108 Amtsgerichten, 17 Landgerichten, beiden Oberlandesgerichten, 17 Staatsanwaltschaften, beiden Generalstaatsanwaltschaften und 25 Fachgerichten. Nach Angaben des Ministeriums arbeiten künftig rund 11.000 Justizmitarbeiter mit elektronischen Akten. Bislang wurden mehr als 2,7 Millionen Verfahren bereits elektronisch geführt.
Für Bürger bedeutet das schnellere Verfahren, einfachere Akteneinsicht und weniger Wartezeiten. Die Justiz ist mit der E-Akte zudem künftig rund um die Uhr erreichbar. Anwälte und Polizei profitieren von nahtlosem Datenaustausch ohne Fax oder Post, die Umwelt von weniger Papier und Archiven. Zudem können Mitarbeitende unabhängig vom Ort auf die digitale Akte zugreifen und dadurch Beruf und Familie besser vereinbaren.
Vorreiter vor dem Bundesgesetz
Baden-Württemberg ist zum 1. Januar 2026 zur digitalen Aktenführung verpflichtet. «Als erstes Bundesland können wir den vollständigen Abschluss vermelden», sagte Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges (CDU). «Damit erreicht die Justiz einen weiteren spürbaren Modernisierungsschub.»
© dpa-infocom, dpa:251210-930-402616/1
