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Kartell
Schadenersatz für Sägewerke? BGH sieht noch Klärungsbedarf

Holz
Streit um Rundholz weiterhin nicht beigelegt. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth
Das juristische Tauziehen um Schadenersatz im Rundholzstreit zwischen Land und Sägewerken geht weiter. Der BGH sieht erheblichen Klärungsbedarf.

Karlsruhe. Der Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und zahlreichen Sägewerken um Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart auf, in dem das Land dem Grunde nach zur Zahlung verpflichtet wurde - aus dem Schneider ist das Land damit aber keineswegs. 

Denn die Klägerin, ein Inkassodienstleister, der für 36 Sägewerksunternehmen Schadenersatz von mindestens 270 Millionen Euro nebst Zinsen in Höhe von 203 Millionen Euro eintreiben will, sei berechtigt, Ansprüche geltend zu machen. Allerdings seien wichtige Feststellungen zum Sachverhalt nicht hinreichend geklärt worden. Der BGH sah erhebliche Lücken und wies die Klage zurück ans OLG.

Feststellungen der Berufungsinstanz nicht ausreichend

Dieses habe nicht hinreichend erörtert, inwiefern das beklagte Land den Wettbewerb tatsächlich beeinträchtigt hatte. Es fehle an Feststellungen zum Inhalt und Ausmaß von Vereinbarungen zwischen Waldbesitzern und Forstbehörden. Auch habe die Berufungsinstanz nicht ausreichend dargelegt, dass die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung wie vom OLG behauptet vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hätten. Das alles müsse neu überprüft werden.

Die 36 in einer sogenannten Ausgleichsgesellschaft zusammengeschlossenen Betriebe mit unterschiedlicher Größe hatten dem Land vorgeworfen, dass sie zwischen 1978 und September 2016 zu viel Geld für Rundholz bezahlt hätten. 

Das Land und seine Forstverwaltung hatten Holz aus dem Staatswald sowie aus kommunalen und privaten Wäldern früher zentral vermarktet - was zu einer Monopolstellung führte. Das Bundeskartellamt hatte das 2015 als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft und die Verkaufspraxis untersagt. Mittlerweile hat das Land die Forstverwaltung reformiert. Die juristische Auseinandersetzung zu dem Thema hält aber an - und wird die Gerichte nun weiter beschäftigen.

© dpa-infocom, dpa:260728-930-448536/1