Karlsruhe. 75 Jahre nach seiner Gründung steht das Bundesverfassungsgericht vor herausfordernden Aufgaben. Die umkämpfte Richterwahl im vergangenen Jahr hat gezeigt, wie sehr das Gericht und seine Besetzung politisiert werden. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nimmt ab, die Zahl der zu bearbeitenden Verfahren bleibt hoch. Zum Jubiläum stellt sich die Frage, wie das Gericht einem rauer werdenden politischen Klima standhalten kann. Wird der Druck auf Karlsruhe größer?
Das scheinen viele Menschen in Deutschland zumindest zu glauben. Bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gab die Hälfte der Befragten (50 Prozent) an, dass die Politik in den nächsten Jahren stärker versuchen werde, Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht zu nehmen. Nur 3 Prozent glaubten demnach, dass diese Versuche abnehmen werden; 27 Prozent gaben an, es werde sich nichts ändern; 19 Prozent äußerten sich nicht.
Das Bundesverfassungsgericht lässt sich davon nicht aus der Ruhe bringen. «Das Gericht hat in den vergangenen 75 Jahren bewiesen, dass es völlig unabhängig von der jeweiligen Couleur einer Regierung, eines Parlaments, eines Antragstellers oder einer Beschwerdeführerin nach den Vorgaben der Verfassung entscheidet», sagt Präsident Stephan Harbarth im dpa-Interview. Wer versuchen wolle, politischen Einfluss auf das Gericht zu nehmen, werde «eine Antwort aus Karlsruhe erhalten».
«Vertrauen in die Verfassung»
Seit der feierlichen Eröffnung des Gerichts am 28. September 1951 hat sich in Karlsruhe einiges verändert: das Gebäude, die Amtstracht, der Frauenanteil in der Richterschaft. Vor allem aber habe man heute im Vergleich zu damals «eine von großem Vertrauen der Gesellschaft getragene Verfassung», sagt Harbarth. Das Gericht habe sich einen Ruf als «ganz besondere, allein dem Recht verpflichtete, unerschrockene Institution des Verfassungsstaats» erworben.

Wie es heute um das Vertrauen ins Bundesverfassungsgericht steht, zeigen auch die Ergebnisse der YouGov-Umfrage: Zwei Drittel (66 Prozent) der insgesamt 2.161 befragten Wahlberechtigten gaben dabei an, dass sie dem Bundesverfassungsgericht eher oder voll und ganz vertrauen. Im Vergleich zu anderen Verfassungsorganen ein recht hoher Wert: bei der Bundesregierung waren es nur 29, beim Bundestag 38, beim Bundesrat 47 Prozent.
Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat in Gefahr?
Doch gleichwohl: auch das Vertrauen ins Bundesverfassungsgericht sinkt. Für Harbarth ist das kein Karlsruhe-eigenes Problem: «Wir leben in einer Zeit, in der der freiheitlich demokratische Rechtsstaat in vielen Teilen der Welt unter Druck steht, weil sich die Menschen fragen: Ist er wirklich in der Lage, die großen Zukunftsaufgaben zu bewältigen?» Diese Unsicherheit wirke sich auf alle staatlichen Institutionen aus.

Bei einer Wählergruppe leidet das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts besonders stark. Unter Wählerinnen und Wählern der AfD gab nur ein Drittel (34 Prozent) bei der YouGov-Umfrage an, dass es dem Gericht vertraut. Während 72 Prozent aller Befragten meinten, das Gericht treffe seine Entscheidungen unabhängig ohne Weisung staatlicher Stellen, glaubten das nur 46 Prozent der AfD-Wähler. Und während insgesamt 67 Prozent der Befragten das Gericht für unparteiisch halten, lag der Wert unter AfD-Wählern bei 36 Prozent.
Politische Überzeugung und Verfassungsrecht trennen
Präsident Harbarth pocht im dpa-Gespräch auf die Unparteilichkeit des Gerichts. Es sei ein «völliger Normalfall» für die Karlsruher Richterinnen und Richter, «Gesetze für verfassungsgemäß zu erklären, die man politisch für falsch hält». Jedes Mitglied sei in der Lage, sorgfältig zwischen politischer Überzeugung und verfassungsrechtlicher Vorgabe zu unterscheiden. «Wir stehen nur auf der Seite des Grundgesetzes», betont auch Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold.

Als das Bundesverfassungsgericht 1951 seine Arbeit aufnahm, war das Grundgesetz, über dessen Einhaltung es wachen sollte, schon mehr als zwei Jahre in Kraft. Die Verfassung wies dem neuen Gericht mehr Kompetenzen zu, als sie der Staatsgerichtshof der Weimarer Republik je hatte - eine Lehre aus dem Dritten Reich. Die Politik hatte aber noch um Details zum Gerichtsaufbau und der Richterwahl gerungen. Im April 1951 trat dann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft, fünf Monate später begannen die damals 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit.
Erbschaftsteuer, Rundfunkbeitrag und AfD-Verbotsverfahren?
Wie also geht es für das Bundesverfassungsgericht nun weiter? Präsident Harbarth und Vizepräsidentin Kaufhold zeigen sich zuversichtlich, dass das Gericht für die möglichen Herausforderungen der nächsten Jahre gewappnet ist. Im Oktober stehen am Ersten Senat erst einmal zwei lang erwartete Verhandlungen zur Erbschaftsteuer an. In den Monaten danach könnten Urteile zum Rundfunkbeitrag und zu Bayerns umstrittenem Polizeigesetz fallen.
Und dann schwebt da noch ein mögliches AfD-Verbotsverfahren stets über den Köpfen der Karlsruher Richterinnen und Richter. Vizepräsidentin Kaufhold, an deren Zweitem Senat so ein Verfahren bearbeitet würde, zeigt sich auch diesbezüglich gelassen: «Wenn die Antragsberechtigten einen Verbotsantrag stellen, dann werden wir diesen Antrag nach den Vorgaben des Grundgesetzes prüfen. Und wenn nicht, dann nicht.»
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