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Tierseuche
Vogelgrippe erreicht Grenzregion – Stallpflicht in Kraft

Schwäne
Vogelgrippe in Frankreich mit Auswirkungen auf den Südwesten. (Symbolbild) Foto: Thomas Warnack
Nach einem Ausbruch bei Straßburg gilt in einem sehr kleinen Gebiet des Ortenaukreises Stallpflicht für Geflügelhalter. Auch Vogelmärkte und Betriebe sind von neuen Regeln betroffen.

Offenburg/Straßburg. In einem Geflügelbetrieb bei Straßburg ist die Vogelgrippe ausgebrochen: Wegen der französischen Sperrzonen ist auch die deutsche Seite im Grenzgebiet mit Teilgebieten von Kehl, Willstätt und Neuried betroffen, wie das Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg mitteilte. 

Es gelten somit unter anderem eine Stallpflicht für Geflügelhalter, ein Verbot von Vogelmärkten oder strenge Hygieneregeln für entsprechende Betriebe. Die Vorgaben sind ab Samstag gültig.

Erst am Donnerstag wurde bekannt, dass sich ein toter Schwan, der an der Vogelgrippe erkrankt war, am Rhein im Ortenaukreis entdeckt worden war. Bei dem Tier sei das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden, wie das zuständige Landratsamt in Offenburg mitteilte. 

Der Schwan wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Neuried gefunden. Bei dem Schwan handelt es sich um den landesweit dritten Wildvogel, bei dem das Virus in den vergangenen Tagen nachgewiesen wurde.

Die Vogelgrippe breitet sich seit Wochen in Deutschland immer weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der Republik. In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb. Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. 

Bei Wildvögeln gab es bislang zwei Fälle: Auf einem Feld in der Nähe von Pfullingen (Kreis Reutlingen) war ein mit Vogelgrippe infizierter Kranich entdeckt worden. Bei einer toten Graugans, die im Landkreis Heilbronn gefunden wurde, wies das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Tierseuche ebenfalls nach. Agrarminister Peter Hauk (CDU) rechnete zuletzt damit, dass sich die Seuche auch im Süden Deutschlands weiter ausbreiten wird.

© dpa-infocom, dpa:251107-930-264093/1