Stuttgart. Für die einen gehört die Zigarette wie selbstverständlich zum Besuch im Festzelt dazu, für die anderen ist sie belastend und womöglich sogar ein Grund, nicht feiern zu gehen. Trotz einer Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes vor wenigen Monaten bleibt der blaue Dunst etwa auf dem Cannstatter Volksfest erlaubt - anders als etwa auf der Wiesn in München. Woran liegt das?
Die Regeln in Stuttgart
Das neue Nichtraucherschutzgesetz sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind - etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Allerdings enthält es weiterhin Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte. Deswegen bleibt auch auf dem Cannstatter Wasen die Zigarette erlaubt, teilen die Veranstaltung auf der Internetseite des Festes mit.
Ein Bürgerforum hatte sich im Rahmen der Erarbeitung der neuen Raucher-Regeln eigentlich klar für Rauch- und Dampfverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.
Die Regeln in München
Anders sehen die Regeln dagegen auf dem größten Volksfest der Welt, dem Oktoberfest in München aus. In Biergärten und auf dem Festgelände darf zwar auch dort grundsätzlich geraucht werden. In den Bierzelten herrsche hingegen seit 2010 ein striktes Rauchverbot, heißt es von den Veranstaltern.
Größere Probleme gab es bei der Einführung keine, inzwischen gilt das Verbot als etabliert. Auch die Wirte haben sich darauf eingestellt: Sie rüsteten haben Zelte unter erheblichem Aufwand mit zusätzlichen Balkonen und Außenflächen um. Dort ist das Rauchen weiter erlaubt.
Der Widerstand in Stuttgart
Die Ausnahmeregeln in Baden-Württemberg wollen einige Bürger nicht hinnehmen. Sie klagen vor dem Verfassungsgerichtshof dagegen: Die elf Kläger sehen durch die Ausnahmen einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, teilten die Verbände Pro Rauchfrei und Nichtraucherschutzverband Deutschland mit, die die Bürger bei ihrer Klage unterstützen.
Während in anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen ein weitreichender Schutz vor Tabakrauch bestehe, seien Besucher und Beschäftigte in Festzelten dem Rauch weiter ausgesetzt. «Während Kinder Rauchergaststätten nicht betreten dürfen, können sie im Zelt dicht an dicht in den "Genuss" von Tabakrauch kommen», teilten die Organisationen mit.
Zu den Klägern gehört den Angaben zufolge auch ein selbstständiger Musiker, der regelmäßig in Festzelten auftrete und deswegen zum Besuch entsprechender Veranstaltungen gezwungen sei. Er mache deswegen zusätzlich eine Verletzung der Berufsfreiheit geltend, hieß es.
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