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Gerichtsprozess
Wassershow-Unfall im Europa-Park: Montage-Fehler eingeräumt

Gerichtsprozess Wassershow-Unfall im Europa-Park
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen vor. Foto: Magdalena Henkel
Bei einer Wassershow im Europa-Park im Jahr 2023 reißt das Becken, Sprungtürme stürzen ein und acht Menschen werden verletzt. Der angeklagte Geschäftsführer gibt vor Gericht Fehler beim Aufbau zu.

Ettenheim/Rust. Im Prozess um den Wassershow-Unfall im Europa-Park hat der Angeklagte zum Auftakt vor dem Amtsgericht Ettenheim Versäumnisse bei der Montage eingeräumt. So seien unter anderem weniger Schrauben beim Aufbau zum Einsatz gekommen als in der Anleitung vorgegeben, ließ der Mann durch seinen Anwalt in einer Erklärung verlesen. 

Angeklagt ist der Geschäftsführer der externen Firma, die damals im Jahr 2023 vom Europa-Park für den Aufbau sowie die Durchführung der Show beauftragt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen vor.

Richter betont Verantwortung des Angeklagten

Die Montage des Wasserbeckens sei schon immer so gehandhabt worden, hieß es vom Angeklagten. Von der Vorgängerfirma sei ihm das so weitergegeben worden. Er habe gegenüber dem Park nicht hinterfragt, dass dieser Aufbau nicht der Anleitung entsprach. Richter Wolfram Wegmann reichte das nicht als Argument. Er betonte, dass es die Verantwortung der Montagefirma sei, sicherzustellen, dass den Vorgaben entsprechend gearbeitet werde.

Der Prozess zu dem Fall war bereits vergangenes Jahr im November ein erstes Mal gestartet. Wegen einer längeren Erkrankung des Verteidigers muss der Fall jedoch neu aufgerollt werden. Wann es zu einem Urteil kommt, war zunächst unklar.

Im Sommer 2023 war das Wasserbecken vor den Augen der Zuschauer während der Show «Retorno dos Piratas» plötzlich verrutscht und gerissen, Sprungtürme stürzten ein. Sechs Artisten und zwei Besucher, ein Ehepaar, wurden verletzt.

© dpa-infocom, dpa:260415-930-947484/1