Stuttgart. Manche der Geräte sind nur etwa so groß wie ein Finger: Immer wieder werden Handys ins Gefängnis geschmuggelt - in Baden-Württemberg waren es im vergangenen Jahr laut Justizministerium 311 Stück. Wie kommen die Geräte ins Gefängnis? Wie können sie Kontakt zu Angehörigen halten? Und was plant das Justizministerium für Maßnahmen gegen Handy-Schmuggler? Ein Überblick.
Wie sind die Regeln zu Handys in Gefängnissen?
Grundsätzlich sind Handys für Gefangene in Haft verboten. «Eingeschmuggelte Handys gefährden die Sicherheit im Gefängnis, weil Häftlinge damit Zeugen beeinflussen, Fluchtpläne schmieden oder Kontakte ins kriminelle Milieu halten können», sagte Justizminister Moritz Oppelt (CDU). Der unerlaubte Besitz von Mobiltelefonen werde, soweit sich der Fund einem Gefangenen zuordnen lässt, mit Disziplinarmaßnahmen geahndet, teilte das Justizministerium mit.
Was zählt als Handy?
Als Mobiltelefone gelten sämtliche mobilen Kommunikationsgeräte, das heißt Smartphones, Smartwatches und auch mobile Telefone ohne Internet wie etwa sogenannte Minihandys - kleine Geräte, die kaum größer sind als ein Finger. Zwar kann mit ihnen nicht im Internet gesurft werden, SMS schreiben und Anrufe sind aber möglich. Außerdem können sie den Angaben zufolge im Körper transportiert werden.
Wie viele Handys wurden in den vergangenen Jahren sichergestellt?
2025 wurden in den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg insgesamt 311 Handys sichergestellt. Den Angaben zufolge lag die Anzahl der sichergestellten Geräte in den vergangenen Jahren mit Schwankungen jeweils zwischen rund 450 und 270 Geräten. Bei der Dokumentation wird nicht nach Justizform differenziert.
Wie kamen die Handys zu den Gefangenen?
Die meisten Geräte - insgesamt 134 - wurden den Angaben zufolge bei Kontrollmaßnahmen in Arbeits- und Freizeiträumlichkeiten, mit Hilfe von sogenannten Mobilfunkdetektoren sowie durch «die besondere Aufmerksamkeit von Bediensteten» gefunden.
Am zweithäufigsten zählte das Ministerium sogenannte «Mauerwürfe», also Fälle, in denen den Gefangenen das Gerät mutmaßlich von Menschen außerhalb der jeweiligen Haftanstalt über die Gefängnismauer geworfen wurde. Im vergangenen Jahr zählte das Ministerium 117 solcher Fälle. 45 der Geräte wurden bei Kontrollen in den Hafträumen sichergestellt, 13 bei Personenkontrollen und zwei Geräte bei dem Besuch einer externen Person. In den vergangenen Jahren seien auch in Briefen oder Paketen an die Gefangenen Handys gefunden worden.
Was passiert, wenn ein Handy sichergestellt wird?
«Besteht der Verdacht, dass sichergestellte Mobiltelefone zur Verabredung oder Organisation von Straftaten verwendet wurden oder im Zusammenhang mit einem Ermittlungs- oder Strafverfahren stehende Informationen auf diesen gespeichert sein könnten, werden diese der Polizei übergeben», teilte das Justizministerium mit.
Seit dem Jahr 2021 bestehe zudem die Möglichkeit, sämtliche elektronische Datenspeicher sowie elektronische Geräte mit Datenspeicher, die Gefangene ohne Erlaubnis in der Justizvollzugsanstalt besitzen, durch den Justizvollzug selbst auszulesen und auszuwerten. Eine statistische Erfassung der Anzahl der insgesamt ausgelesenen Mobiltelefone erfolge jedoch nicht.
Wie soll verhindert werden, dass Handys im Gefängnis benutzt werden?
Dem Justizministerium zufolge werden in den Justizvollzugsanstalten des Landes umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um einen unerlaubten Gewahrsam an Mobiltelefonen zu verhindern. So sei es etwa weder Bediensteten noch sonstigen externen Personen gestattet, private Mobiltelefone in die Anstalten mitzubringen. Neben den Gefangenen, welche bei Zugang und nach Rückkehr von Aufenthalten außerhalb der Justizvollzugsanstalten durchsucht werden, würden auch Besucher vor Zutritt in die Justizvollzugsanstalten durchsucht, hieß es.
Zudem werden den Angaben zufolge auch bauliche Maßnahmen in den Anstalten ergriffen. So soll etwa die Kameraüberwachung in den Besuchs- und Außenbereichen ausgebaut werden, und die Fenster der Zellen entsprechend angepasst werden, um sowohl das Einholen von sogenannten Mauerwürfen als auch die Übergabe unerlaubter Gegenstände unter den Gefangenen über die Fenster zu verhindern.
Darüber hinaus sollen Gefangene sowie deren Zellen, Arbeitsplätze, Freizeiträume und die Freiflächen der Anstalten regelmäßig - auch ohne Anlass - kontrolliert werden, um versteckte Handys schneller finden zu können. In allen Anstalten würden zudem mobile Handydetektionsgeräte eingesetzt, hieß es. Aktuell gebe es zudem einen Spürhund, der landesweit zum Einsatz komme und Datenträger erkennen kann. Ein Zweiter befinde sich in Ausbildung.
Außerdem setze sich Baden-Württemberg mit Unterstützung der Bundesnetzagentur für ein Zusammenwirken der Justizvollzugsbehörden mit den Mobilfunknetzbetreibern ein, um sicherheitstechnisch zuverlässige Lösungen zur Steigerung der Kommunikationssicherheit im Justizvollzug zu entwickeln.
Wie können Gefangene Kontakt zu Angehörigen halten?
Gefangene können über Briefverkehr, Telefonate, Videotelefonate und Besuche Kontakt zu Angehörigen halten, hieß es. Bei entsprechender Eignung können auch Maßnahmen wie Ausführungen, Ausgänge oder Freistellungen aus der Haft zu Angehörigen gewährt werden, teilte das Ministerium mit.
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