Freiburg. Mehr als acht Kilogramm Zahngold soll ein ehemaliger Bestatter der Stadt Freiburg während seiner Anstellung von Toten gestohlen haben: In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg wird für Mittwoch (ab 9.00 Uhr) ein Urteil gegen den 63-Jährigen erwartet. Ihm wird unter anderem Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen vorgeworfen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl. Seine 41 Jahre alte Ehefrau ist wegen Beihilfe angeklagt.
Beim Prozessauftakt am Montag hatten die Angeklagten laut Gericht die Vorwürfe überwiegend eingeräumt. Für Mittwoch sind noch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geplant. Anschließend könnte ein Urteil verkündet werden, sagte ein Sprecher des Gerichts. Das Schöffengericht am Amtsgericht darf demnach maximal eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängen.
Angeklagter war beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt angestellt
Der Mann war nach Angaben des Gerichts bis Ende Oktober 2024 beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg als Bestatter angestellt. Ab 2013 soll er seine Stellung ausgenutzt und in mehreren Hundert Fällen etwa Zahngold, Füllungen und Kronen aus den Gebissen von Verstorbenen entnommen haben, die zur Einäscherung vorgesehen waren.
Dabei habe er teilweise grobe Gewalt und Werkzeuge eingesetzt. Das Gold habe er anschließend verwertet und verkauft. Außerdem soll er den Leichen Schmuck, Uhren und andere Wertgegenstände abgenommen haben, um sie für sich zu behalten.
Die Ehefrau soll den Mann laut Anklage unterstützt haben, indem sie den späteren Verkauf des Zahngolds und des Schmucks zusagte und sich teilweise selbst an der Entnahme beteiligte. Zwischen 2013 und 2024 sollen mehr als acht Kilogramm Zahngold und rund 360 Gramm Goldschmuck für insgesamt knapp 250.000 Euro verkauft worden sein. Dem Mann wird zudem vorgeworfen, Fotos von einem weiblichen Mordopfer gemacht und an Dritte verschickt zu haben.
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