Kreis Ludwigsburg. Morgens ist die Straße glatt, am Auto sind noch Sommerreifen. Darf man trotzdem zur Arbeit fahren? Und hätte man längst wechseln müssen? Ein festes Datum gibt es dafür in Deutschland nicht. Wer bei Schnee und Eis mit den falschen Reifen fährt, riskiert aber ein Bußgeld und einen Punkt. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Wann sind Winterreifen Pflicht?
Wenn die Straße durch Schnee oder Eis glatt ist, braucht das Auto Winterreifen. Das gilt auch bei Schneematsch. Entscheidend ist also der Zustand der Straße. Eine dicke Schneedecke muss dafür nicht unbedingt liegen.
Auf einem Pkw müssen dann alle vier Räder passende Reifen haben. Nur vorn oder hinten Winterreifen aufzuziehen, reicht nicht. Erlaubt sind auch Ganzjahresreifen, wenn sie das vorgeschriebene Symbol tragen. Dazu weiter unten mehr.
Gibt es einen letzten Termin für den Wechsel?
Ob es einen letzten Termin zum Reifenwechseln gibt? Nein, nicht wirklich. Weder der 1. Oktober noch der 1. November ist als Stichtag vorgeschrieben. Viele Autofahrer richten sich nach der Faustregel „von O bis O“: von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren. Das ist eine Orientierung, aber keine gesetzliche Vorgabe. Auch eine feste Temperaturgrenze gibt es nicht. Winterreifen werden nicht automatisch Pflicht, sobald das Thermometer unter sieben Grad fällt. Auch Minusgrade allein reichen dafür nicht aus.
Spätestens vor einer Fahrt auf verschneiten oder vereisten Straßen müssen die passenden Reifen aber montiert sein. Ist die Straße dagegen trocken und frei von Eis und Schnee, sind Sommerreifen im November oder Dezember theoretisch nicht verboten.
Was kostet es, mit Sommerreifen erwischt zu werden?
Wer bei Schnee oder Glätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dafür muss noch kein Unfall passieren. Wird jemand behindert oder gefährdet, steigt der Betrag. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gelten im Regelfall folgende Bußgelder:
- Wer mit Sommerreifen fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
- Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss 80 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
- Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dem drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Wer durch die falsche Bereifung einen Unfall mit Sachschaden verursacht, muss mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Zum Bußgeld kommen Gebühren und Kosten für die Zustellung des Bescheids hinzu. Auch der Halter des Autos kann belangt werden. Erlaubt er eine solche Fahrt oder ordnet sie an, drohen ihm 75 Euro und ein Punkt.
Darf ich wenigstens noch zur Werkstatt fahren?
Ein vereinbarter Werkstatttermin ist keine Erlaubnis, mit Sommerreifen über verschneite oder vereiste Straßen zu fahren. Unter solchen Bedingungen muss das Auto stehen bleiben. Das gilt auch dann, wenn die Werkstatt nur wenige Straßen entfernt ist. Solange der Wagen nur parkt, verstößt er nicht gegen die Winterreifenpflicht.
Was passiert nach einem Unfall?
Dann kann es deutlich teurer werden als bei einer Polizeikontrolle. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar berechtigte Schadenersatzansprüche der Unfallopfer auch dann, wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Beim Schaden am eigenen Auto kann es aber Probleme geben. Hat die falsche Bereifung zum Unfall beigetragen, kann die Vollkaskoversicherung ihre Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Ob sie das darf, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab.
Übrigens: Selbst wer die Vorfahrt bei einem Unfall hatte, kann einen Teil der Verantwortung tragen. Etwa dann, wenn sich der Zusammenstoß mit Winterreifen hätte verhindern lassen.
Reichen Ganzjahresreifen aus?
Ja. Sie müssen allerdings das Alpine-Symbol tragen. Das ist ein Berg mit einer Schneeflocke auf der Reifenflanke. Damit erfüllen Ganzjahresreifen in Deutschland die Anforderungen für Fahrten bei Schnee und Glätte.
Bei älteren Reifen sollten Autofahrer genau hinsehen: Die Buchstaben „M+S“ allein reichen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Das gilt für Winter- und Ganzjahresreifen. Trägt der Reifen zusätzlich das Alpine-Symbol, ist die Kennzeichnung in Ordnung.
Worauf sollte man vor dem Wechsel noch achten?
Auch Winterreifen nutzen sich ab. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe im Hauptprofil. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen jedoch mindestens vier Millimeter. Wer die Räder aus dem Keller oder der Garage holt, sollte sie außerdem auf Schäden prüfen lassen. Nach dem Wechsel muss der Reifendruck stimmen.
Hinweis:Stand Ende Oktober 2026. Die Angaben gelten für Pkw in Deutschland.



