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Geräuschpegel
Was tun gegen laute Nachbarn?

Nachbarn sind eine echte Hilfe: für das Pakete annehmen, für Nachbarschaftshilfe oder sonstige Unterstützung, wenn man selbst im Urlaub ist. Schade ist es, wenn man sich ärgern muss.
Nachbarn sind eine echte Hilfe: für das Pakete annehmen, für Nachbarschaftshilfe oder sonstige Unterstützung, wenn man selbst im Urlaub ist. Schade ist es, wenn man sich ärgern muss. Foto: pexels
Jeder, der in einer belebten Nachbarschaft wohnt, kennt es:hohe Geräuschkulisse, wenig Erholung. Doch was ist erlaubt und gegen was sollte man angehen?

Generell schätzt der Gesetzesgeber Lärm als potenziell gesundheitsgefährdend ein und hat aus diesem Grund viele Regelungen zum Schutz getroffen.

1. Was ist überhaupt erlaubt?

An Werktagen und außerhalb der Ruhezeiten, die ab 22 Uhr anfangen und bis 6 Uhr in der Frühe andauern, darf gebohrt, gestaubsaugt, der Rasen gemäht und Musik gehört werden. Jederzeit in Zimmerlautstärke Musik hören, ist aber möglich. Definiert wird die Zimmerlautstärke dabei als alles unter 40 Dezibel. Zur Veranschaulichung: 40 Dezibel entspricht dem leisen Summen eines modernen Kühlschranks in einem ruhigen Raum. Tagsüber sollte dieser Wert nicht überschritten werden und in der Nacht sollte die 30-Dezibel-Marke respektiert werden.

Sonstiger Lärm

Anders verhält es sich bei Kinder- oder Baulärm: Lärm, durch Kinder verursacht, ist nach Aussage des Bundesgerichtshofes keine Lärmbelästigung und muss tagsüber hingenommen werden. Bei Gartenarbeiten wiederum sollte man genau darauf achten, welche Geräte wann zum Einsatz kommen: Laubbläser beispielsweise dürfen nur in der Zeit von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden.

2. Persönliches Gespräch suchen

Wenn es vermehrt zu laut werden sollte, kann man als ersten Schritt das direkte Gespräch suchen und freundlich darauf hinweisen, dass der verursachte Geräuschpegel störe. Wenn die Gespräche ins Leere laufen, hilft es, ein Lärmprotokoll zu führen. Bei vermehrtem Vorkommen kann dann auch die Polizei eingeschaltet werden. Sind große Feiern dann nicht erlaubt?

Doch, aber nur im begrenzten Maße und nach Absprache. Ist es vorhersehbar, dass es laut werden könnte, sei es durch Renovierung, durch Feierlichkeiten oder Umzug, kann es nicht schaden, die Nachbarn davor in Kenntnis zu setzen.

Tut man dies nicht, kann es sein, dass dann das Ordnungsamt vor der Türe steht. Denn das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) besagt in Paragraf 117: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“. Ausnahmen sind dann Silvester oder Fußballspiele der Weltmeisterschaft, wenn die Spiele sehr spät übertragen werden. Da kann das Ordnungsamt auch mal ein Auge zudrücken. Allerdings sollte in der Theorie die Feier nach dem Spiel auch nach einer halben Stunde wieder vorbei sein.