Kreis Ludwigsburg. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Ludwigsburg weist darauf hin, dass es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten beim Umtausch von Führerscheinen kommt. Ursache sei ein außergewöhnlich hohes Antragsaufkommen, das insbesondere rund um den Jahreswechsel zu verzeichnen war, heißt es in einer Pressemitteilung.
Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der Anträge zum Jahreswechsel immer an. In diesem Jahr ist das Aufkommen jedoch deutlich höher als üblich. Grund hierfür ist, dass erstmals eine größere Gruppe von Inhabern der ersten EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 zum Umtausch ihres Führerscheins verpflichtet ist, so das Landratsamt.
Allein von Dezember 2025 bis Januar 2026 gingen bei der Ludwigsburger Fahrerlaubnisbehörde mehr als 6.300 Anträge ein. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es rund 3.200 Anträge. Damit hat sich die Zahl der Antragseingänge nahezu verdoppelt.
Bitte der Behörde: Nicht nachfragen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde „arbeiten mit großem Engagement und unter hohem Zeitdruck an der Bearbeitung der Anträge. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Fallzahlen ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungszeiten auf mehrere Monate verlängern können“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Fahrerlaubnisbehörde bittet, von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen abzusehen: „Diese binden zusätzliche personelle Ressourcen und können die Bearbeitung aller Anträge weiter verzögern. Sämtliche Anträge werden sorgfältig geprüft und strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.“
Hinweis für Verkehrskontrollen
Auch mit einem bereits abgelaufenen Führerschein besteht weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis. Bei einer Verkehrskontrolle kann jedoch ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro erhoben werden, erläutert das Landratsamt. Wer bereits einen Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung seines Führerscheins gestellt hat, sollte dies bei einer Kontrolle der Polizei unmittelbar vorzeigen oder darauf hinweisen, um mögliche Rückfragen direkt zu klären, rät die Kreisbehörde. Für die Betroffenen bestehe somit keine Unsicherheit oder Gefahr einer Beanstandung aufgrund des abgelaufenen Dokuments.

