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Wirtschaftsstrafverfahren
Ex-Eventus-Chef droht eine lange Haftstrafe

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Die Forderung nach einer hohen Haftstrafe für den Gründer und schwere Vorwürfe für Wirtschaftsprüfer prägten die Plädoyers im Strafprozess um die Wohnungsgenossenschaft Eventus. Das Stuttgarter Unternehmen hatte Hunderte Anleger, die meisten aus der Region, um fast zehn Millionen Euro gebracht.

Stuttgart. Zwischen sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren soll der Gründer der Pleite gegangenen Wohnungsbaugenossenschaft Eventus wegen Betrugs in Haft. Doch die von Verteidigern und Staatsanwaltschaft geforderte Haftstrafe geriet am vorletzten Tag des Strafprozesses gegen den Eventus-Gründer fast schon in den Hintergrund.

Denn mit auf der Anklagebank saß gewissermaßen auch der der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW). Der war als Pflichtprüfungsverband dafür zuständig, zu überwachen, dass die Genossenschaft und deren Geschäftsmodell dem Genossenschaftsrecht genügt. Doch das war offenbar nie der Fall, wie Staatsanwältin Christiane Jerger in ihrem Plädoyer erklärte. „Eine Begründung, wie die Eventus die Gründungsprüfung des VBW überstehen konnte, gibt es auch nach der Beweisaufnahme nicht“, sagte die Anklagevertreterin.

Jerger und auch die beiden Verteidiger des Angeklagten bezogen sich in ihrer Kritik am VBW auf ein Gutachten, das die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicol Hoffmeister-Kraut vor einem Jahr in Auftrag gegeben hatte und seit Monaten unter Verschluss hält. Im Strafprozess gegen den Eventus-Gründer spielte das Gutachten, dass die Stuttgarter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach erstellt hatte, dagegen auch öffentlich eine Rolle. Und das Urteil der Bansbach-Prüfer über das Gebaren des VBW fällt vernichtend aus, wie Staatsanwaltschaft und Verteidiger gleichermaßen vortrugen.

Der VBW hätte demnach die Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft niemals zulassen dürfen, weil deren Geschäftsmodell weder dem Genossenschaftsprinzip noch der eigenen Satzung entsprochen habe, referierte Jerger die Ergebnisse. Und für die Gutachter sei auch offensichtlich gewesen, dass das Modell mit den versprochenen Zinsen wirtschaftlich nicht tragfähig sei, weil Renditen von bis zu acht Prozent auf dem Immobilienmarkt nicht zu erzielen seien.

Der frühere Anlageberater hatte die Genossenschaft 2012 als eine Art Investmentgesellschaft gegründet. Anders als normale Wohnungsgenossenschaften wollte das Unternehmen aber nie für die eigenen Mitglieder Wohnungen bauen und verwalten, sondern sie zum Geldanlagemodell machen. Bis Mitte 2017, als die Eventus Insolvenz anmelden musste, sammelte er von über 400 Anlegern fast zehn Millionen Euro ein. Viele der Betroffenen sind ältere Menschen, die ihre Ersparnisse anlegen wollten und sich vom Label Genossenschaft und der Eloquenz des Eventus-Chefs in Sicherheit wiegen ließen.

Das Geld nutzte er vor allem, um seinen aufwendigen Lebensstil und unangemessene Kosten für das Unternehmen zu finanzieren, wie Jerger in ihrem Plädoyer betonte. Für den Firmensitz auf der noblen Killesberghöhe seien monatlich 10.000 Euro Miete fällig gewesen, die Büroausstattung habe 200.000 Euro gekostet und sei vom Insolvenzverwalter als „Traum in Weiß“ bezeichnet worden. Für zwei Eigentumswohnungen, die er zusammenlegen wollte, gegenüber der Villa Reitzenstein habe der Angeklagte zwei Millionen Euro ausgegeben und eine Küche für 90.000 Euro bestellt.

Dass der heute 35-Jährige fünf Jahre lang Geld einsammeln konnte, liegt nach Ansicht seiner Anwälte auch daran, dass der VBW in den Jahren nach der Gründung ebenfalls nicht aktiv wurde. Sein Mandant habe schon 2013, also ein Jahr nach Gründung eine jährliche Prüfung beantragt, erklärte Verteidiger Hans Steffan. Erstmals geprüft worden sei die Eventus aber erst zwei Jahre später. Und auch da blieb die schon damals bestehende finanzielle Schieflage ohne Konsequenzen.

Erst 2017, als die Pleite schon da war, berief der Prüfverband eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein. Wäre dies zwei Jahre früher passiert, wäre der Schaden wohl um 4,4 Millionen Euro geringer ausgefallen. So viel hatte die Eventus 2016 und 2107 nach Angaben des zweiten Verteidigers, Markus Bessler, eingesammelt.

Wie viel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen ist derzeit noch offen. Je 600.000 Euro sollen aus dem Privatvermögen des Angeklagten und aus einer Eventus-Tochter eingezogen werden, forderte die Staatsanwaltschaft. Und bei der Verteidigung rechnet man damit, dass auch der VBW über seine Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden könnte.

Wie lange der 35-Jährige, der einige Zeit in Ludwigsburg gelebt hat, ins Gefängnis muss, wird sich morgen entscheiden.