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Urteil am Stuttgarter Oberlandesgericht
Fingerabschneide-Prozess endet mit Schuldspruch für den Angeklagten aus Kornwestheim

Auch gegen das neue Urteil kann der 52-Jährige wieder Revision einlegen.
Auch gegen das neue Urteil kann der 52-Jährige wieder Revision einlegen. Foto: Marijan Murat/dpa
Im Kornwestheimer Millionen-Erpresser-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht bleibt es dabei: Der 52-jährige Inhaber einer Osteopathie-Praxis ist schuldig.