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In sechs Kommunen gilt die Mietpreisbremse

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Mieten bei neuen Verträgen dürfen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen

Kreis Ludwigsburg. In 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg gilt seit gestern eine neue Mietpreisbremse. Darunter sind auch sechs Kommunen im Kreis Ludwigsburg: Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Möglingen und Remseck. Nicht mehr gilt sie in Asperg und Freiberg. Die Landesregierung hatte sie vergangene Woche beschlossen. Ziel ist es, den Anstieg der Mieten vor allem in Großstädten und anderen sehr gefragten Regionen abzumildern.

„Die Mietpreisbremse setzt dort an, wo die Steigerung am gravierendsten ist: bei den Neuvertragsmieten“, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Diese dürfen in den 89 gelisteten Kommunen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die neue Mietpreisbremse umfasst deutlich mehr Städte und Gemeinden als die vorangegangene Verordnung, die von einem Gericht wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt worden war. Von zuvor 68 Kommunen fallen 31 weg, dafür kommen 52 neu hinzu. Bezogen auf die Einwohnerzahl heißt das: Ein gutes Drittel der Menschen in Baden-Württemberg lebt künftig in Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt.

Bietigheim-Bissingen war auch früher schon in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung enthalten. Es ändert sich also nur insoweit, als die alte Regelung wieder auflebt. Bezüglich der ortsüblichen Miete gilt der Mietspiegel der Stadt, der regelmäßig angepasst wird und 2019 neu gefasst wurde. Die Stadt kontrolliert allerdings nicht die Einhaltung der Mietpreisbremse. Dies müssen Mieter und Vermieter untereinander klären.

In Kornwestheim beträgt die ortsübliche Durchschnittsmiete für den Quadratmeter 9,01 Euro. Welche Auswirkungen die Neuregelung haben wird, sei noch nicht abzusehen, so eine Sprecherin. Die Stadt Kornwestheim verfolgt das Modell „preiswerter Wohnraum“, mit dem private Bauträger verpflichtet werden, einen Beitrag für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Kornwestheim zu leisten. „Hier haben wir zuletzt die Quote für den miethöhenbegrenzten Wohnraum von bisher 20 auf 30 Prozent erhöht.“

In Ditzingen umfasst die Basismiete dabei eine Bandbreite von 7,51 Euro bis 14,61 Euro. Aber die Stadt macht auch einiges jenseits der Mietpreisbremse, um den Wohnungsmarkt zu steuern. Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 5. Februar 2019 den „Masterplan Wohnen“ mit einem umfassenden Maßnahmenpaket verabschiedet. Zu den Zielsetzungen zählt beispielsweise die Nachverdichtung von bestehenden Wohngebieten und die Schaffung von neuen Wohngebieten, sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtteilen.

Auch in Ludwigsburg gilt seit gestern die Mietpreisbremse. Basis für die Entscheidung war ein Gutachten, das umfangreiche Daten aller Gemeinden in Baden-Württemberg ausgewertet hat. In Ludwigsburg besteht bei allen untersuchten Indikatoren wie Wohnungsversorgungsgrad, Mietbelastung, Höhe und Entwicklung der Mieten und Mietdifferenz zwischen Angebots- und Vergleichsmieten eine „Anspannungstendenz“. Deshalb wurde Ludwigsburg aufgenommen. Von einem angespannten Wohnungsmarkt spricht man, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum besonders gefährdet ist.