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Inzidenz unter 35: Diese Regeln gelten jetzt in Ludwigsburg

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Heute tritt die neue Öffnungsstufe im Kreis Ludwigsburg in Kraft –ein Überblick

Landkreis Ludwigsburg. Im Landkreis Ludwigsburg sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz jetzt deutlich. Gestern lag sie bei 22,9 und damit laut Dashboard des Landratsamtes den sechsten Tag in Folge unter 35. In der Stadt Ludwigsburg liegt die Inzidenz mit 38,5 weiterhin über dem Kreisschnitt. Seit Pandemiebeginn haben sich insgesamt 26762 Menschen im Landkreis Ludwigsburg mit dem Coronavirus infiziert, 500 Personen sind gestorben.

Testpflicht

Die Testpflicht fällt bei allem weg, was in den bisherigen Öffnungsschritten 1 bis 3 bereits wieder erlaubt wurde und ausschließlich im Freien stattfindet. Man kann also etwa ohne Test die Außengastronomie nutzen und Freibäder besuchen. Für die Schulen ergeben sich kaum Änderungen, es gilt weiterhin eine Masken- und Testpflicht. Fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art ist im Freien und nun auch in Hallen möglich. In Musikschulen und ähnlichen Einrichtungen sind weiterhin maximal 20 Schüler zulässig, innen wie außen.

Sport

Beim Freizeit- und Amateursport darf sich auf Sportanlagen und in Studios weiterhin maximal eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten, innen wie außen. Der Sport muss bereits seit Inkrafttreten von Öffnungsschritt 3 nicht mehr kontaktarm sein, es ist also beispielsweise auch Kampfsport erlaubt. Für das Training und Wettkämpfe im Freien entfällt bei der Inzidenz unter 35 nun auch die Testpflicht, in Innenräumen bleibt sie bestehen, sofern die Teilnehmer nicht ohnehin als genesen gelten oder vollständig geimpft sind.

Private Treffen

Für die privaten Treffen gelten weiterhin die Regeln, die auch schon bei der Inzidenz unter 50 zum Tragen kommen. Die Menschen dürfen sich im privaten oder im öffentlichen Raum in Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. Diese dürfen aus maximal drei Haushalten stammen. Kinder der Haushalte bis 13 Jahren werden nicht gezählt. Zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dazukommen. Das heißt: Kindergeburtstage und kleine Familienfeste können derzeit wieder gefeiert werden.

Lesen Sie auf unserer Übersichtsseite alles zum Thema Corona im Landkreis

Einzelhandel

Für den Einzelhandel ändert sich vorerst nichts. Hier gelten weiterhin die Regeln der vergangenen Tage: Maskenpflicht im und vor dem Geschäft sowie auf dem Parkplatz. Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als zehn Quadratmetern dürfen einen Kunden empfangen, Geschäfte bis 800 Quadratmeter einen Kunden pro zehn Quadratmeter. Für die Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Der Lebensmittelhandel ist davon ausgenommen. Besondere Verkaufsaktionen sind nicht möglich.

Veranstaltungen

Wie für die Gastronomie entfällt nun auch für Kulturveranstaltungen im Freien die Testpflicht. „Eine Erleichterung“, so Christine Diller von den Schlossfestspielen, wo man auf mehr (und spontane) Zuschauer hofft für die kostenlosen Übertragungen in den Schlosshof. Auch können Chöre nun leichter wieder üben. Die Begrenzung der Personenzahl im Freien wurde von 500 auf 750 angehoben – wichtig für alle Open-Air-Kinos. Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen ist nun eine Person pro 7 Quadratmetern im Innern erlaubt.

Freibad

Angesichts der für die nächsten Tage angekündigten heißen Temperaturen werden sich Badenixen und Wasserratten über eine Lockerung ganz besonders freuen: Vom heutigen Dienstag an muss beim Besuch eines Freibads kein negativer Coronatest mehr vorgelegt werden; dementsprechend ist auch kein Nachweis einer Impfung oder einer überstandenen Infektion mehr erforderlich. Es muss aber weiterhin eine Fläche von 20 Quadratmetern pro Besucher zur Verfügung stehen und die Eintrittskarten müssen online gebucht werden.

Feiern

Feiern in Restaurants und Kneipen sind ab sofort wieder möglich. Das gilt allerdings nicht für Veranstaltungen, bei denen getanzt wird. Alle anderen Feste können gefeiert werden – und zwar mit bis zu 50 Personen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Veranstaltung drinnen oder draußen geplant ist. Beides ist möglich. Für die Gäste gilt: Sie müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein – auch wenn die Feier draußen stattfindet. Dass die Testpflicht für die Außengastronomie bei einer Inzidenz unter 35 wegfällt, spielt für die Feiern keine Rolle.

Bibliothek und Park

Für Büchereien, Archive, Museen oder Gartenanlagen wie das Blühende Barock gelten derzeit nur noch die Maskenpflicht beziehungsweise das Abstandsgebot. Besucher müssen weder einen negativen Test vorweisen noch sich vorher anmelden. Im Blühenden Barock geht man aber davon aus, dass die Besucherzahl vorerst auf 4000 beschränkt bleibt. Auch den Märchengarten möchte man im Blick behalten, um ein zu großes Gedränge zu verhindern. Dauerkartenbesitzer kommen ab sofort auch wieder über die Nebeneingänge ins Blühende Barock.