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Jahresgebühr beträgt 200 Euro
Jetzt gibt es den neuen Parkausweis für Handwerker im Kreis Ludwigsburg

Der Parkausweis ist für Handwerksbetriebe gedacht, die darauf angewiesen sind, Material und Maschinen mit ihren Fahrzeugen nah am Einsatzort abzustellen.
Der Parkausweis ist für Handwerksbetriebe gedacht, die darauf angewiesen sind, Material und Maschinen mit ihren Fahrzeugen nah am Einsatzort abzustellen. Foto: Landratsamt Ludwigsburg/Daniela Hermer
Der neue Handwerker-Parkausweis kann ab sofort beantragt werden. Vom 1. September an erleichtert er Handwerkern die Arbeit bei Kundeneinsätzen im Landkreis.

Kreis Ludwigsburg. Der Parkausweis richtet sich an handwerkliche Betriebe, die darauf angewiesen sind, Material, Maschinen, Werkzeuge oder Spezialausrüstung mit ihren Fahrzeugen nah am Einsatzort abzustellen. Nicht überall ist dies möglich, und die Beantragung individueller Ausnahmegenehmigungen kostet Zeit und Geld. Unter Federführung der Kreis-Wirtschaftsförderung und mit Unterstützung der Kreis-Handwerkerschaft Ludwigsburg führen die Verkehrsbehörden im Landkreis zur Unterstützung dieser Betriebe zum 1. September einen Parkausweis ein.

Einheitliche Regelung im gesamten Landkreis

Der neue Handwerker-Parkausweis gilt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises und ermöglicht unter anderem das gebührenfreie Parken im öffentlichen Straßenraum, das Parken im eingeschränkten Haltverbot sowie in Bereichen mit Bewohnerparken. Die Sondergenehmigungen gelten ausschließlich während des Einsatzes bei Kunden an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.

Wer den Parkausweis beantragen kann

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die für ihre Tätigkeit einen Service-, Werkstatt- oder Montagewagen bis 7,5 Tonnen unmittelbar am Einsatzort benötigen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 200 Euro pro Jahresausweis. Darauf können bis zu drei Fahrzeuge registriert werden. Bei Bedarf können auch mehrere Ausweise beantragt werden, teilt das Landratsamt mit.

Die wichtigsten Informationen

Anträge für den Handwerker-Parkausweis nehmen die Verkehrsbehörden von Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Freiberg, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach, Pleidelsheim, Remseck und Vaihingen sowie die Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigsburg entgegen. Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis stellen den Antrag bei der für ihren Unternehmenssitz zuständigen Behörde. Unternehmen mit Sitz außerhalb des Landkreises können den Ausweis bei der Verkehrsbehörde der Kommune beantragen, in der sie erstmals im Landkreis tätig werden.

Weitere Informationen, das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis. (red)