Klärschlammanlage: Fall Walheim liegt beim Verwaltungsgerichtshof
Das Landgericht Heilbronn hat die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Das Tauziehen zwischen dem Energieversorger EnBW und der Gemeinde um den geplanten Bau einer Klärschlammanlage beschäftigt den Verwaltungsgerichtshof. In einem Normenkontrollverfahren soll Klarheit geschaffen werden. Fünf Richter müssen eine Entscheidung fällen. Derzeit sichtet ein von der Gemeinde Walheim beauftragter Anwalt die Akten.