Karlsruhe/Düsseldorf. Ein wegen Spionage inhaftierter Ex-Offizier der Bundeswehr ist gerichtlich erfolgreich gegen seine frühere Haftentlassung vorgegangen. Der Mann will nun doch nicht schneller aus dem Gefängnis, weil es Probleme mit seiner Krankenversicherung gibt. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Mann 2024 wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde ihm angerechnet, vor knapp zwei Wochen hätte der Ex-Offizier nach zwei Dritteln der Haft vorzeitig entlassen werden sollen. Damit war er laut Beschluss zunächst auch einverstanden.
Dann wollte er aber doch nicht mehr, «weil die Frage seiner Krankenversicherung ungeklärt sei», so der BGH: «Er wolle sich erst um eine geeignete Krankenversicherung bemühen und anschließend erneut einen Antrag auf Strafrestaussetzung stellen.» Die Karlsruher Richter gaben dem Inhaftierten recht (Az. StB 67/25).
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