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In allen Städten und Gemeinden gültig
Neuer Parkausweis: Erleichterung für die Handwerker im Kreis Ludwigsburg

Ab dem 1. September kann der Handwerker-Parkausweis beantragt werden. Das Muster präsentieren (von links): Stefan Leibfried, Obermeister der Zimmerer-Innung Ludwigsburg, Nicole Ackermann, Geschäftsführerin Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg, Kreis-Han
Ab dem 1. September kann der Handwerker-Parkausweis beantragt werden. Das Muster präsentieren (von links): Stefan Leibfried, Obermeister der Zimmerer-Innung Ludwigsburg, Nicole Ackermann, Geschäftsführerin Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg, Kreis-Handwerksmeister Albrecht Lang, Landrat Dietmar Allgaier und Wirtschaftsförderer Oliver Reichert. Foto: Daniela Hermert/Landratsamt Ludwigsburg
Im Landkreis Ludwigsburg wird zum 1. September ein kreisweit gültiger Handwerker-Parkausweis eingeführt. Diese Vorteile haben die Betriebe davon.

Kreis Ludwigsburg. Die Straßenverkehrsbehörden haben hierzu ein Angebot entwickelt und die Einführung mit einer gemeinsamen Vereinbarung beschlossen. „Mit dem kreisweiten Parkausweis schaffen wir eine praxisnahe Lösung für unsere Handwerksbetriebe. Wir reduzieren bürokratische Hürden, erleichtern die tägliche Arbeit der Unternehmen und stärken damit gleichzeitig einen wichtigen Wirtschaftszweig“, erklärt Landrat Dietmar Allgaier laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Hintergrund der Initiative sind die zunehmenden Schwierigkeiten von Handwerksunternehmen, bei Kunden vor Ort Parkmöglichkeiten zu finden, sowie der hohe Verwaltungsaufwand bei der Beantragung von Sonderparkgenehmigungen.

Einheitliche Leistungen, einheitliche Konditionen

Bisher mussten Betriebe für jeden Einsatz mit schwierigen Parkverhältnissen Ausnahmegenehmigungen beantragen, um ihre Montage- und Servicefahrzeuge nah am Einsatzort abzustellen. Manche Städte bieten zwar bereits Jahresausweise an, diese gelten aber jeweils nur für eine Stadt und umfassen unterschiedliche Leistungen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Unter Federführung des Kreis-Wirtschaftsförderers Oliver Reichert wurde daher gemeinsam mit der Kreis-Handwerkerschaft Ludwigsburg und allen zuständigen Verkehrsbehörden im Landkreis ein einheitlicher, gebietsübergreifender Handwerker-Parkausweis entwickelt. Dieser wird einmal im Jahr beantragt, in allen Städten und Gemeinden des Landkreises anerkannt und bietet einheitliche Leistungen zu einheitlichen Konditionen.

Diese Genehmigungen umfasst der Ausweis

Mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrags durch die kommunalen Verkehrsbehörden sind nun alle Voraussetzungen für die Einführung geschaffen. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für unsere Handwerker. Kurze Wege und weniger Parkplatzsuche bedeuten mehr Zeit für die eigentliche Arbeit“, freut sich Kreis-Handwerksmeister Albrecht Lang über das neue Angebot.

Der neue Handwerker-Parkausweis geht in seinen Leistungen über die meisten bisherigen kommunalen Regelungen hinaus. In Verbindung mit dem Ausweis gelten folgende Genehmigungen:

  • Entfall von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
  • Entfall der Höchstparkdauer (außer in Kurzparkzonen unter 30 Minuten) sowie Verzicht auf die Nutzung einer Parkscheibe
  • Parken im eingeschränkten Halteverbot und in Halteverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Parken in Bereichen mit Bewohnerparken
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen

Die Sondergenehmigungen gelten ausschließlich für die Dauer des Einsatzes bei Kunden und nur an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.

Wer den Ausweis beantragen kann

Antragsberechtigt sind Betriebe, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben und für deren Arbeit ein Fahrzeug unmittelbar am Einsatzort erforderlich ist. Bei den Fahrzeugen muss es sich um Service- und Montagefahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen handeln, die dem Transport von Werkzeugen, Maschinen oder Material dienen.

Die Verwaltungsgebühr für einen Jahresausweis beträgt 200 Euro. Der Ausweis kann auf bis zu drei Fahrzeuge eines Betriebs registriert werden. Er darf jedoch nicht gleichzeitig für mehrere Fahrzeuge genutzt werden, sondern jeweils nur für eines der eingetragenen Fahrzeuge. Betriebe mit größerem Bedarf können mehrere Ausweise beantragen.

Antragstellung ab 1. September

Betriebe aus dem Landkreis Ludwigsburg können ab dem 1. September Anträge bei der für ihren Unternehmenssitz oder für ihre Niederlassung zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und stellt die Ausweise aus. Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Landkreises Ludwigsburg haben, können den Handwerker-Parkausweis bei der Verkehrsbehörde derjenigen Kommune beantragen, in der sie erstmals im Landkreis tätig werden. Weitere Informationen zum Handwerker-Parkausweis gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis. (red)