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Tote Graugans bei Kirchheim gefunden
Zweiter Fall von Geflügelpest bei Wildvogel im Kreis Ludwigsburg: Stallpflicht entlang des Neckars

Bei einem Schwan, der in Hoheneck gefunden wurde, besteht der Verdacht, dass er Vogelgripppe hatte.
Bei einem Schwan, der in Hoheneck gefunden wurde, besteht der Verdacht, dass er Vogelgripppe hatte. Foto: Thomas Warnack/dpa
Im Landkreis Ludwigsburg ist bei einer weiteren Graugans Geflügelpest nachgewiesen worden. Auch bei einem Schwan besteht der Verdacht.

Kirchheim/Landkreis Ludwigsburg. Somit gibt es im Landkreis Ludwigsburg mittlerweile zwei bestätigte Fälle von Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) bei Graugänsen sowie einen Verdachtsfall bei einem Schwan. Das Veterinäramt Ludwigsburg wird daher vorsorglich eine Aufstallung entlang des Neckars anordnen. Die Graugans wurde im Blattsee bei Kirchheim tot im Wasser gefunden, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.

Bereits am 19. November war bei einer im Ludwigsburger Neckarbiotop Zugwiesen im Wasser gefundenen Graugans das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden.

Bei einem Schwan, der am 23. November in Hoheneck tot am linken Neckarufer gefunden wurde, besteht außerdem der Verdacht.

Stallpflicht entlang des Neckars

Das Veterinäramt Ludwigsburg hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium eine Risikobewertung für den Landkreis Ludwigsburg gemacht und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich aufgrund der zwei bestätigten Fälle sowie des Verdachtsfalles von Geflügelpest bei den heimischen Wildvögeln das Infektionsrisiko für Hausgeflügel im Bereich des Neckars erhöht hat. Daher wurde entschieden, vorsorglich eine Aufstallungszone entlang des Neckars einzurichten. Eine Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird am 1. Dezember veröffentlicht werden. Diese wird ab 2. Dezember wirksam.

Institut schätzt Risiko als hoch ein

Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden dazu aufgerufen, die schon lange in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags in die Hausgeflügelpopulation weiter strikt einzuhalten.

Situation in Deutschland und Baden-Württemberg

In Deutschland kam es in den vergangenen Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere melden derzeit mehrere ostdeutsche Bundesländer eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten. (red)