„Freimessen von Bauschutt aus AKW ist verantwortbar“
Die Freigabe von Abbruchmaterial aus Atomkraftwerken, von dem nachweislich eine Strahlenbelastung von unter zehn Mikrosievert pro Jahr ausgeht, zur konventionellen Deponierung ist „aus medizinischer Sicht verantwortbar“. Mit dieser Positionierung folgt jetzt auch der Vorstand der Bundesärztekammer der Auffassung der Strahlenschutzkommission sowie von Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne).