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Hinterlassenschaften einsammeln
Ludwigsburg appelliert an Hundebesitzer: Rücksicht beim Gassigehen

Jetzt im Frühjahr ist es weder Mensch noch Hund erlaubt, im Wald die Wege zu verlassen sowie Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten.
Jetzt im Frühjahr ist es weder Mensch noch Hund erlaubt, im Wald die Wege zu verlassen sowie Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten. Foto: Karoline Thalhofer - stock.adobe.com
Die Schutzzeit des Jungwilds und der Bodenbrüter hat begonnen. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung Ludwigsburg Hundehalter um besondere Rücksicht.

Ludwigsburg. Außerdem appelliert die Stadtverwaltung, die Hinterlassenschaften des Hundes richtig zu entsorgen.

Von März bis Juli sind Jungwild und Bodenbrüter – also Vogelarten, die ihre Nester am Erdboden anlegen – besonders geschützt, damit sie möglichst wenig gestört werden. In dieser Zeit ist es weder Mensch noch Hund erlaubt, im Wald die Wege zu verlassen sowie Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten. Zudem müssen Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet, auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen, im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen und Trimm-Dich-Pfaden an die Leine genommen werden. Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden, heißt es in der Mitteilung.

Die Stadtreinigung stellt leider immer wieder fest, dass Hundekot nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Daher bittet die Stadt alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner richtig zu entsorgen. „Öffentliche Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen sowie private Grundstücke sollen für alle sauber und angenehm bleiben. Gleiches gilt für Wiesen und Felder, besonders dann, wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden.“ Vom Hundekot können „erhebliche gesundheitliche Risiken“ ausgehen, wenn dieser in die Fütterung gelangt. „Daher ist beim Gassigehen mit dem Hund dessen Kot unverzüglich zu beseitigen.“ Die Bewirtschaftung von Äckern dürfe durch Hunde nicht beeinträchtigt und Pflanzen dürften nicht geschädigt werden.

Entsprechende Regelungen finden sich auch in der städtischen Polizeiverordnung. Wer Hundekot nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss 25 Euro Strafe zahlen.

Zur richtigen Entsorgung des Hundekots stellt die Stadt kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Die Standorte für Hundetütenspender sind auf der Infokarte der Stadt unter https://gis.ludwigsburg.de abrufbar – hier in der Legende unter „Allgemeine Informationen“ den Haken bei „Info für Hundehalter“ setzen. Die befüllten Hundekotbeutel können dann in den speziellen Abfallbehältern („Hundetoiletten“) oder im Restmüll entsorgt werden.

Der Großteil der Hundetütenspender wird von den Technischen Diensten Ludwigsburg (TDL) befüllt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Patenschaft für Hundetütenspender zu übernehmen. Die Paten füllen die Spender je nach Bedarf mit neuen Tüten auf und melden gegebenenfalls angefallene Schäden an den Behältern. Bürger, die eine solche Patenschaft für Hundetütenspender übernehmen wollen, können sich bei den Technischen Diensten melden, E-Mail technischedienste@ludwigsburg.de. (red)