Ludwigsburg. Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein umfassend reformiertes Namensrecht. Damit hat der Gesetzgeber den vielfältigen Lebensrealitäten von Familien Rechnung getragen und mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl und Änderung von Familiennamen geschaffen, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung Ludwigsburg. „Viele Betroffene zeigen sich erleichtert und dankbar über die im vergangenen Jahr erweiterten Möglichkeiten und nehmen die neuen rechtlichen Optionen gerne in Anspruch“, wird Sarah Schützinger, Leiterin des Ludwigsburger Standesamts, in der Mitteilung zitiert. Die Erweiterung der namensrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat dazu geführt, dass nun in vielen Fällen eine Namensänderung durch einfache Erklärung beim Standesamt vorgenommen werden kann.
Bildung von Doppelnamen? Bisher wenig genutzt
Zu den bedeutendsten Neuerungen gehörte die Einführung „echter“ Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Ehegatten können nun einen gemeinsamen Familiennamen bilden, der sich aus den Familiennamen beider Partner zusammensetzt, wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können einen solchen Doppelnamen erhalten. Bestehende Familien können von den Regelungen ebenfalls profitieren und unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich eine entsprechende Namenserklärung abgeben. Diese Möglichkeit zur Bildung von Doppelnamen wird nach Einschätzung des Ludwigsburger Standesamts aber bislang eher selten genutzt. „Das könnte daran liegen, dass die entstehenden Namensketten teilweise als zu lang empfunden werden, die Handhabung im Alltag als erschwert wahrgenommen wird und die Doppelnamenbildung für viele Menschen noch ungewohnt ist“, so Sarah Schützinger.
Mehr Möglichkeiten für Scheidungs- und Stiefkinder
Darüber hinaus erleichtert das im vergangenen Jahr reformierte Namensrecht die Änderung des Familiennamens für Stief- und Scheidungskinder. So kann beispielsweise eine frühere Einbenennung (das heißt, der Erhalt des Nachnamens des Stiefelternteils) leichter rückgängig gemacht werden, wenn die Ehe mit dem Stiefelternteil endet oder das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Ebenso bestehen neue Möglichkeiten für Kinder, den geänderten Familiennamen eines Elternteils nach einer Scheidung zu übernehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Möglichkeiten wurden beim Ludwigsburger Standesamt seit der Einführung des neuen Namensrechts häufig in Anspruch genommen.
Erwachsene können ihren Namen neu bestimmen
Auch volljährige Personen haben mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Sie können ihren Geburtsnamen einmalig gegenüber dem Standesamt neu bestimmen, ohne dass hierfür eine Eheschließung oder Scheidung erforderlich ist. So kann beispielsweise vom Familiennamen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils gewechselt oder ein Doppelname aus den Familiennamen beider Eltern gebildet werden. Von dieser Möglichkeit wird in Ludwigsburg häufig Gebrauch gemacht.
Internationale Namensformen werden berücksichtigt
Weitere Änderungen berücksichtigten die Namenskulturen nationaler Minderheiten sowie internationale Bezüge. Unter bestimmten Voraussetzungen sind geschlechtsangepasste Familiennamen entsprechend der jeweiligen Namensbräuche möglich. Ein Beispiel: Heißt der Vater Petrov mit Nachnamen, könnte die Tochter den Nachnamen Petrova erhalten. Ebenso werden friesische und dänische Namenstraditionen stärker berücksichtigt. Zudem ist nach einer Erwachsenenadoption die Verpflichtung zur Annahme des Familiennamens der annehmenden Person entfallen. (red)
