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Wirtschaftskolumne: Gebäudeenergiegesetz und Energiewende

Eine Wärmepumpe in einem privaten Einfamilienhaus.
Eine Wärmepumpe in einem privaten Einfamilienhaus. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Die Wärmepumpe ist ökonomisch und ökologisch wirksam - das ist keine Ideologie, sondern pure Physik. Jetzt gilt es, die Förderung besser auszurichten.

Kreis Ludwigsburg. Der Klimawandel erfordert konsequente CO₂-Minderung und entsprechende Investitionen, die deutlich unter den Folgekosten von Extremwetter und Klimaschäden liegen – global wie lokal. Dabei gilt es, den Klimaschutz zügig voranzubringen, ohne die Bürger und Wirtschaft übermäßig zu belasten. Deutschland liegt auf dem Weg zur Klimaneutralität im Mittelfeld, der Gebäudesektor hinkt jedoch hinterher und verfehlt bislang seine Ziele. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft fälschlich als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – regelt die notwendigen Maßnahmen.

Für Ingenieure sind Zielsetzung und Systematik des GEG grundsätzlich nachvollziehbar, auch wenn Detailregelungen teilweise kleinteilig und verbesserungswürdig sind. Die Wärmepumpe ist im Neubau und in vielen Bestandsgebäuden technisch die effizienteste Lösung zur CO₂-Minderung – nicht aus ideologischen, sondern aus physikalischen Gründen. Unter Berücksichtigung der Vorkette lassen sich gegenüber Erdgas typischerweise 35–65 Prozent, gegenüber Heizöl 50–75 Prozent CO₂ einsparen (bei heutigem Strommix, mit weiter wachsendem Potenzial durch erneuerbare Energien).

Ideologisches „Heizungsgesetz“? Falsch

Voraussetzung ist eine geeignete Systemauslegung: Niedrige Vorlauftemperaturen erhöhen die Effizienz erheblich. Daher sind im Neubau – mit guter Dämmung und Flächenheizungen – Wärmepumpen bereits Standard. Im Bestand hängt der Erfolg stärker von Gebäudehülle und Wärmeverteilung ab.

Erik Fischer ist Mitinhaber des Ingenieurbüros Kurz und Fischer mit Hauptsitz in Winnenden. Er ist Sachverständiger für Bauphysik und Energieberater.
Erik Fischer ist Mitinhaber des Ingenieurbüros Kurz und Fischer mit Hauptsitz in Winnenden. Er ist Sachverständiger für Bauphysik und Energieberater. Foto: privat

Das GEG ist entgegen verbreiteter Kritik technologieoffen. Die energetischen Nachweise machen transparent, welche Lösungen tatsächlich zur Emissionsminderung beitragen – und welche nicht. Die politische Debatte über angeblich fehlende Technologieoffenheit ist eine Scheindebatte, die dem Wählerfang dient. Sie schafft jedoch nur Unsicherheit, verzögert Investitionen und verteuert die Energiewende.

Biomasse kann punktuell zu Lösungen beitragen, ist aber mengenmäßig begrenzt (stagniert bei unter ~15 Prozent Anteil) und kein skalierbarer „Gamechanger“.

Ungeschickte Förderprogramme

Die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen ist meist sehr gut, aber durch ungeschickte Förderprogramme liegen die Kaufpreise für Wärmepumpen in Deutschland deutlich über europäischem Niveau. Daher sollte nicht die Wärmepumpe selbst primär gefördert werden, sondern die Schaffung der Voraussetzungen im Altbau für ihren effizienten Betrieb (z. B. Heizflächen, Fenster, hydraulische Anpassung) einschließlich der notwendigen Planung, die sich inhaltlich von der heute geförderten Energieberatung deutlich unterscheidet. Die Handwerksausbildung in Deutschland hat sich viel zu spät mit der Technik befasst, die Kosten für die Installation werden durch Fachkräftemangel mitgeprägt.

Auch der Kühlschrank ist eine Wärmepumpe

Ferner ist die Strompreisstruktur ungünstig in Relation zu anderen Energieträgern. Pressewirksam ausgeschlachtete negative Fallbeispiele fehlerhafter Planungen haben zudem in der Vergangenheit das Vertrauen in die Technik beschädigt. Auch ein Kühlschrank ist eine Wärmepumpe, kaum jemand würde an dessen Gebrauchstauglichkeit zweifeln.

Eine gute Planung stellt sicher, dass Wärmepumpen nicht nur CO₂ sparen, sondern auch wirtschaftlich sind. Dazu gehören die Bestimmung der erforderlichen Vorlauftemperatur im ungünstigsten Raum mittels Heizlastberechnung und gezielte Maßnahmen zur Systemtemperaturabsenkung. Der geförderte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) sollte stärker auf solche entscheidungsrelevanten Aspekte fokussieren und entbürokratisiert werden.

Bei Altbauten liegt der Hase im Pfeffer

Der Neubau ist energetisch bereits auf gutem Niveau. Der Grenznutzen zusätzlicher Dämmung nimmt stark ab: Die ersten Zentimeter bringen ein Vielfaches der Einsparung gegenüber den äußeren Zentimetern sehr dicker Dämmungen. Suffizienz bedeutet, den Punkt zu erkennen, an dem zusätzlicher Aufwand keinen sinnvollen Beitrag mehr leistet.

Problematisch ist weniger das GEG selbst, das im Neubau seit 2016 – damals noch als „Energieeinsparverordnung“ - keine weitere Verschärfung bei der Gebäudehülle fordert, sondern die aktuelle Förderlogik im Neubau: Förderstandards bei Wohngebäuden (z. B. EH40) verlangen sehr hohe Unterschreitungen beim Transmissionswärmeverlust (~45 Prozent unter GEG-Niveau), was zu regelmäßigen Dämmstärken von 30 cm bei Außenwänden und 40 cm bei Flachdächern führt. Diese Nebenanforderung ist oft kostenintensiv, bringt aber eine vergleichsweise geringe zusätzliche CO₂-Einsparung, vor allem in Verbindung mit effizienten Heizungen.

Wenn die Gebäudehülle zum Förderhemmnis wird

In der Praxis wird die hohe Nebenanforderung an die Gebäudehülle zum Förderhemmnis – selbst bei besten CO₂-Emissionswerten. Durch die überzogene Anforderung an die Gebäudehülle beim Neubau (EH40) fließen unverhältnismäßig viele Ressourcen in die Gebäudehülle statt in effizientere Wärmeerzeugung. Aufwendige Nachweise (z. B. Wärmebrücken) binden Ingenieurkapazitäten, ohne im Verhältnis zum Aufwand ausreichend zum Klimaziel beizutragen.

Als besonders problematisch stellt sich heraus, dass bei häufigen Gebäudetypologien, wie zum Beispiel Mehrfamilienhausgruppen über Tiefgaragen, die Einhaltung der überzogenen Nebenanforderungen erst zum Abschluss der Tragwerksplanung bestätigt werden kann. Das ist viel zu spät, weil eine notwendige Rückabwicklung dann schon geschlossener Kaufverträge und Finanzierungen fatale Folgen hat.

Zu ambitionierte Zielvorgaben

Der Großteil der Emissionen stammt aus dem unsanierten Bestand. Hier gilt weiterhin: „Dämmen und sparen“ – allerdings mit Augenmaß. Die kommunale Wärmeplanung zeigt ein Dilemma: Viele Gebäude sind ohne Sanierung nicht wärmepumpentauglich, gleichzeitig aber nicht an Wärmenetze anschließbar. Die notwendige Kombination aus baulicher Anpassung und neuer Heizung führt zu hohen Investitionen und hemmt deren Umsetzung.

Zu ambitionierte Zielvorgaben wie „EH55 für alle Altbauten“ sind wirtschaftlich nicht realistisch, wenn damit nicht nur die CO₂-Minderung insgesamt, sondern die Einhaltung der besagten Nebenanforderung an die Gebäudehülle gemeint ist. Folglich ist das Zielsystem zu überdenken. Die zentrale Bemessungsgröße für Förderungen und Genehmigungen sollte künftig konsequent die CO₂-Emission im Lebenszyklus sein – nicht abstrakte Kenngrößen wie der Jahresprimärenergiebedarf QP, und insbesondere nicht eine überzogene Nebenanforderung an die Gebäudehülle, die bei Neubauten fallweise an technische Grenzen oder Suffizienzgrenzen stößt.

Fazit: Der größte Hebel liegt im Gebäudebestand

Zusammengefasst: Das Gebäudeenergiegesetz ist im Kern ein taugliches Regelwerk zur Umsetzung der Energiewende. Wärmepumpen sind technisch die zentrale Lösung für klimafreundliches Heizen. Der größte Hebel liegt im Gebäudebestand, dabei ist nicht maximale Dämmung, sondern die systemische Optimierung entscheidend. Gebäude müssen durch Dämmmaßnahmen „WP-ready“ gemacht werden. Die Förderpolitik muss in diesem Sinn stärker auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden. Planungssicherheit ist zentrale Voraussetzung für den Erfolg. Wir sprechen über eine technische Problemstellung, politische Polemik hilft nicht bei der Lösung.