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Aussage der IHK-Präsidentin ist rechtswidrig

Klage stattgegeben: Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Ditzinger Unternehmer Clemens Morlok Recht

Stuttgart/Ditzingen. Stuttgart/ Ditzingen. Auf Seite 1 und auf Seite 25 des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart stehen die Sätze, die Clemens Morlok am wichtigsten sind. Zu Beginn heißt es, „dass die Aussage der Präsidentin der IHK Region Stuttgart in der Sitzung vom 7.12.2017 (...) rechtswidrig ist“.

Am Ende des Schriftstücks begründet der Richter diese Feststellung unter anderem mit diesen Worten: „Der betroffene Adressat wird an den ,Pranger‘ gestellt, so dass die streitige Aussage der Präsidentin der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist.“ An anderer Stelle des Urteils heißt es: „Derartige Äußerungen“ gefährdeten die grundgesetzlich gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, „weil sie das Ansehen des Einzelnen schmälern und seine sozialen Kontakte schwächen können“.

Es geht um eine Aussage, die die Präsidentin der IHK Region Stuttgart, Marjoke Breuning, in der Vollversammlung der Kammer am 7. Dezember 2017 traf – öffentlich, vor allen anwesenden Mitgliedern. Sie sagte, dass zwei Mitglieder, darunter der Ditzinger Unternehmer Morlok, gegen die Compliance-Regeln (Verhaltens- und Wertekodex) der IHK, verstoßen hätten. Sie war überzeugt, dass Morlok und ein weiteres IHK-Mitglied aus vertraulichen Unterlagen zitiert und damit einen Vertraulichkeitsbruch begangen hatten.

Die beiden Mitglieder hatten in der Vollversammlung am 19. September tatsächlich ein Prüfergebnis aus einer internen Revision wiedergegeben. Diese aber, so die IHK, sei nur für den Haushaltsausschuss bestimmt gewesen – dem die beiden nicht angehörten. Morlok aber sagt, dass diese Revision – in der das IHK-Bildungshaus Grunbach schlechte Noten bekam – nicht als vertraulich gekennzeichnet gewesen war und er und Albrecht deshalb daraus hätten zitieren dürfen.

Das sah und sieht die IHK anders. Sie hätte ihn gemäß der eigenen Compliance-Regeln aber nicht öffentlich rügen dürfen, betont der Ditzinger. Die Aussage der Präsidentin sei nicht nur „eine Falschinformation“, sondern auch rechtswidrig. Darin gab das Verwaltungsgericht dem Kläger, also Morlok, nun Recht.

„Über das Urteil bin ich sehr erfreut“, sagt Morlok, „in der Sache zeigt es, dass die IHK mir nicht den Mund verbieten kann und ich durch unser Drängen auf Transparenz nicht zum Rechtsbrecher werde“. Morlok, Mitglied der IHK-kritischen „Kaktusinitiative“, sagt über Breuning: „Ich glaube, dass die Präsidentin ihrer Pflicht, die gesamte Wirtschaft und somit auch die gesamte Vollversammlung zu vertreten und zu leiten, in keiner Weise gerecht wird.“

Die IHK Region Stuttgart wiederum kritisiert – „unabhängig von der gerichtlich geprüften Frage, in welcher Form ein Compliance-Verstoß gerügt werden darf“ – Morlok und Albrecht: Verstöße gegen Compliance-Regelungen, „etwa durch die Weitergabe und Verwertung vertraulicher Informationen durch Vollversammlungsmitglieder, können nicht hingenommen werden“. Die IHK wird das Gerichtsurteil laut einer Sprecherin nun „sorgfältig auswerten und die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen“.