Ulm/Neu-Ulm/Berlin/Schönefeld. Wegen einer Reihe von Bauschaum-Attacken auf Hunderte Fahrzeuge in vier Bundesländern stehen drei junge Männer und eine Frau nun vor einem Gerichtsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Ulm beschuldigt die 18 bis 21 Jahre alten Angeklagten der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung. Einer von ihnen hat sich bereits zu den Taten geäußert. Zum Auftakt des Prozesses sollen zwei Zeugen aussagen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts erklärte.
Die Gruppe soll nach Angaben der Anklagebehörde im Dezember 2024 zahlreiche Autos in Blaubeuren, Langenau, Ulm, Neu-Ulm, Schönefeld in Brandenburg und Berlin gezielt beschädigt haben. Der entstandene Schaden belaufe sich auf mehr als 13.000 Euro. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Bauschaum in die Abgasrohre der Fahrzeuge gefüllt zu haben. Für die Autobesitzer war das ärgerlich. Denn ist der Montageschaum erst einmal ausgehärtet, lässt er sich nicht mehr so leicht entfernen. Zudem sollen sie an die Autos Aufkleber mit dem Schriftzug «SEI GRÜNER!» und einem Bild des damaligen grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck geklebt haben.
Wer sind die Drahtzieher der Sabotage?
Hinter der vermeintlich einfachen Sachbeschädigung steckt aus Sicht der Ermittler ein plumper Versuch der Einflussnahme auf die Bundestagswahl 2025. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stiftete ein Auftraggeber die vier gezielt zu den Aktionen an, um das Wahlverhalten der Bevölkerung in Deutschland zu beeinflussen. Als Gegenleistung seien ihnen 100 Euro je beschädigtem Auto versprochen worden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt seit Längerem vor Versuchen russischer Geheimdienste, für Spionage und Sabotage in Deutschland sogenannte Wegwerfagenten zu rekrutieren. Deren Taten werden von den Sicherheitsbehörden als Teil der hybriden Bedrohung eingeschätzt, der Deutschland vor allem seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesetzt ist.
Die Ermittlungen gegen die Drahtzieher der Bauschaum-Sabotage sind inzwischen eingestellt worden. Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte ein Tatverdächtiger berichtet, dass die Taten durch einen wohl serbischen Staatsangehörigen aus Russland in Auftrag gegeben worden seien. Dessen Identität ist weiterhin ungeklärt.
Drei Angeklagte auf freiem Fuß
Nach Angaben der Anklagebehörde machte ein 19-jähriger Angeklagter, der wegen einer anderen Tat in Untersuchungshaft ist, Angaben zu den Vorwürfen und belastete dabei auch seine Mitangeklagten. Die drei anderen Angeklagten hatten die Tatvorwürfe bestritten beziehungsweise von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Sie befinden sich auf freiem Fuß.
Die drei Männer sind laut Staatsanwaltschaft ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger aus dem Landkreis Günzburg, ein Deutscher aus Ulm sowie ein inzwischen in Neu-Ulm lebender Mann mit serbischer und kroatischer Staatsangehörigkeit. Die angeklagte Frau ist 20 Jahre alt, rumänische Staatsangehörige und im Alb-Donau-Kreis wohnhaft. Die Taten sollen zwischen dem 8. und 11. Dezember 2024 begangen worden sein. Das Verfahren gegen einen 29-jährigen Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wurde eingestellt.
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