Mannheim. Nach der Insolvenz der Privatbrauerei Eichbaum in Mannheim zeigt sich der Rechtsanwalt und vorläufige Sachwalter Thomas Oberle zuversichtlich, das Traditionsunternehmen am Leben halten zu können. Oberle sagte, die Pläne des Unternehmens für eine Sanierung im eigenverwalteten Insolvenzverfahren seien plausibel und nachvollziehbar. Mit dem seit einiger Zeit angestoßene Sanierungsprozess sei man auf dem richtigen Weg gewesen. Dem Unternehmen habe dann aber die Liquidität - also die notwendigen finanziellen Mittel - gefehlt. Eichbaum sei vor allem durch Umsatzeinbrüche im Russland-Geschäft in Bedrängnis gekommen.
Ziel des Unternehmens sei es, sich vom reinen Bierbrauer zum Getränkehersteller zu entwickeln, teilte Sanierungsgeschäftsführer Frank Reifel mit. Um dem Unternehmen die nötigen Gelder zu verschaffen, läuft laut Mitteilung eine Investorensuche. Erste vielversprechende Kontakte gebe es bereits.
Sachwalter Oberle sagte, man müsse nun die Produktion stabilisieren und sich intensiv um Kunden und Lieferanten kümmern, damit diese nicht wegbrächen. Eichbaum hatte vor wenigen Tagen beim Amtsgericht Mannheim die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Das Amtsgericht ordnete daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung an. Nach Angaben eines Sprechers des Betriebsrats sind über 300 Beschäftigte von dem Schritt der Privatbrauerei Eichbaum GmbH & Co. KG betroffen.
Eigenverwaltung bedeutet, dass das Unternehmen während des Verfahrens die Verfügungsgewalt behält und damit entscheidungs- und handlungsfähig bleibt. Dem Unternehmen ist aber ein Sachwalter zur Seite gestellt, der die Geschäftsführung überwacht. Weil der Bierkonsum in Deutschland seit Jahren zurückgeht, laufen die Geschäfte bei vielen Brauereien nicht gut.
Erst kürzlich war bekanntgeworden, dass Eichbaum seine Traditionsmarke Karamalz samt Produktion an Veltins verkauft hat. Der Verkaufspreis wurde nicht genannt. Der Erlös daraus konnte wohl die finanzielle Lage bei der Brauerei nicht stabilisieren, vermutete der Sprecher des Betriebsrats.
Veröffentlichung bei Insolvenzbekanntmachungen
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