Bad Urach. Der frühere Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat einen Strafbefehl wegen nicht abgeführter Sozialabgaben für eine Haushaltshilfe akzeptiert. Der 64-Jährige nahm seinen Einspruch zurück, wie das Amtsgericht Bad Urach mitteilte. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 350 Euro. Insgesamt muss Wolf damit 28.000 Euro zahlen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er über mehrere Jahre eine Haushaltshilfe beschäftigt, ohne sie anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Wolf wurden 28 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Last gelegt.
Ermittlungen seit 2022
Zunächst hatte Wolf gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, wodurch eine Hauptverhandlung angesetzt werden sollte. Nach der Rücknahme des Einspruchs ist das Verfahren nun ohne Verhandlung abgeschlossen, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Die Ermittlungen liefen den Angaben zufolge seit 2022.
Wolf war von 2006 bis 2023 Vorstandschef des Autozulieferers ElringKlinger. Von 2012 bis November 2020 führte er Südwestmetall, Ende 2020 rückte er an die Spitze von Gesamtmetall. Mitte Oktober 2025 legte er sein Amt nieder.
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