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Tierseuche
Geflügelhalter: Bundesweite Stallpflicht gegen Vogelgrippe

Vogelgrippe in Baden-Württemberg
Rund um den betroffenen Betrieb wurden zwei Schutzzonen gezogen. Foto: dpa
Vogelgrippe - Öllingen
Experten sind unsicher, ob es nach dem ersten Fall noch einen weiteren Hof in Baden-Württemberg treffen wird. Foto: dpa
Gänse
Der Verband der Geflügelwirtschaft in Baden-Württemberg möchte alle Tiere in den Betrieben am liebsten in Ställen halten, bis die Gefahr durch die Vogelgrippe vorüber ist.(Archiv) Foto: Matthias Bein
Vor der 34. Agrarschau MeLa
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt, dass in diesem Herbst bislang mehr als 200.000 Hühner, Gänse, Enten und Puten nach Geflügelpestausbrüchen in den jeweiligen Haltungen getötet und entsorgt wurden, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.(Illustration) Foto: Jens Büttner
Die Vogelgrippe breitet sich rasant aus – erstmals gibt es nun in der aktuellen Welle auch einen Fall in Baden-Württemberg. Wie reagieren Betriebe und warum fordern sie Ausnahmen für Gänsehalter?

Stuttgart. Mit der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe und der wachsenden Sorge vor wirtschaftlichen Schäden drängen die Geflügelhalter auf einen stärkeren Schutz der Bestände. Es müsse oberste Priorität haben, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, Tiere zu schützen und Schäden abzuwenden, sagte Georg Heitlinger vom baden-württembergischen Landesverband der Geflügelwirtschaft. Er forderte ein bundesweites Aufstallungsgebot. Nutztiere wie Geflügel aus Freilandhaltung müssten auf eine solche behördliche Anordnung in geschlossenen Ställen gehalten werden. 

Die Infektionskrankheit breitet sich seit Wochen aus. Am Freitag wurde auch der aktuell erste Fall in Baden-Württemberg bestätigt. In dem betroffenen Geflügelbetrieb in Öllingen (Alb-Donau-Kreis) wurden als Folge rund 15.000 Tiere getötet. 

Schutzzonen und Desinfektion

Schutzzonen von mehreren Kilometern wurden um den Hof gezogen, größere Überwachungszonen festgelegt. Es gilt eine Stallpflicht, um das Geflügel von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Futter oder das Fleisch geschlachteter Tiere, das den Virus enthalten könnte, darf nicht aus der Zone heraus gebracht werden. Die Betriebe müssen an den Zu- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.

Nach Auffassung Heitlingers reicht das nicht. «Es wäre uns als Branche am liebsten, wenn wir ein Aufstallgebot in ganz Deutschland hätten, besonders für Freilandhaltungen», sagte der Landwirt aus Eppingen (Kreis Heilbronn). Für Gänsehalter müsse es praktikable Ausnahmen geben, weil diese Tiere draußen unterwegs seien, sagte er der dpa. Entsprechende Betriebe sollten im Auslauf bleiben dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz bei der Tierseuchenkasse zu verlieren, sofern sie ein geeignetes Biosicherheits-Konzept umsetzen. 

Institut geht von mehr als 200.000 toten Tieren aus

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat die Risikoeinschätzung inzwischen auf hoch angehoben. Es schätzt, dass in diesem Herbst bislang mehr als 200.000 Hühner, Gänse, Enten und Puten nach Geflügelpestausbrüchen in den jeweiligen Haltungen getötet und entsorgt wurden, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.

Zwar ist die Tierseuche in Deutschland inzwischen ganzjährig verbreitet, doch mit dem Vogelzug im Herbst gewinnt das Infektionsgeschehen deutlich an Fahrt. Unter Kranichen hat die Ausbreitung der Vogelgrippe nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) inzwischen ein in Deutschland bislang nicht gekanntes Ausmaß angenommen. Unklar ist, ob der Fall in Öllingen mit den Infektionen bei Kranichen zusammenhängt.

© dpa-infocom, dpa:251025-930-205433/1