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Gericht soll entscheiden
Gemüse-Streit am Bodensee: Wer darf die Ernte verkaufen?

Reichenau-Gemüse eG
Der Streit mit der Reichenau-Gemüse-Genossenschaft beschäftigt inzwischen das Landgericht. Foto: Felix Kästle
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Er möchte zumindest noch den Ertrag 2027 über die Genossenschaft vermarkten. Foto: Felix Kästle
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Der Gemüseanbau am Bodensee steht vor einem Umbruch. Foto: Felix Kästle
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Die Reichenau-Genossenschaft vermarktet ihre Erzeugnisse auch an große Handelsketten wie Edeka. Foto: Felix Kästle
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Die Genossenschaft vermarktet das Gemüse zahlreicher Erzeuger aus der Region. Foto: Felix Kästle
Die Insel Reichenau ist für ihr Gemüse bekannt - doch es gibt Streit. Fünf große Erzeuger wollen eigene Wege gehen. Ein Gericht muss nun entscheiden, wer die Ernte im kommenden Jahr vermarkten darf.

Konstanz. Am Bodensee wächst nicht nur Obst: Die Insel Reichenau und das Umland sind auch für ihren Gemüseanbau bekannt. Doch ausgerechnet einige der größten Erzeuger wollen künftig nicht mehr gemeinsam mit der traditionsreichen Genossenschaft Reichenau-Gemüse vermarkten. Fünf Betriebe aus dem nahe gelegenen Singen-Beuren wollen künftig eigene Wege gehen. Ein Liefervertrag könnte sie aber noch an die Genossenschaft binden. Nun soll ein Gericht klären, wie viel Gemüse sie im kommenden Jahr über den bisherigen Vermarkter verkaufen müssen.

Die Betriebe bauen etwa Paprika, Gurken, Auberginen und Tomaten an. Die Genossenschaft besteht darauf, dass die gesamte vermarktungsfähige Ernte auch 2027 über ihre Vertriebsgesellschaft läuft. Die Erzeuger wollen dagegen ihre Lieferzusagen nur teilweise erfüllen. Im Sommer hatten sie ihre Mitgliedschaft in der Erzeugergenossenschaft gekündigt.

Dabei gibt es zwei rechtlich getrennte Genossenschaften: Die Reichenau-Gemüse eG bündelt die Erzeuger, die Reichenau-Gemüse-Vertriebs eG kümmert sich um den Verkauf. Die Kündigung der Mitgliedschaft beendet nicht automatisch die bestehenden Lieferverträge mit der Vertriebsgesellschaft. Genau darum geht es nun vor dem Landgericht Konstanz.

Hohe Kosten, neue Vermarktungswege

Einer der für die wechselwilligen Produzenten spricht, ist der Bio-Gemüsebauer Max Meissner aus dem Hegau. Er sieht die Kosten der bisherigen Vermarktung als einen wichtigen Grund für den Schritt. Nach Abzug von Transport, Verpackung und Vermarktungsgebühren bleibe den Erzeugern weniger vom Verkaufspreis. «Die Kosten sind zu hoch. Die Strukturen sind den neuen Gegebenheiten nicht angepasst», sagt er.

Reichenau-Gemüse eG
Steigende Produktionskosten und schwierige Vermarktungsbedingungen setzen die Gemüsebauern unter Druck. Foto: Felix Kästle

Zusammen kämen die beteiligten Betriebe auf einen Umsatz von rund 15 Millionen Euro. Schon ein Prozentpunkt weniger Gebühren könne deshalb viel Geld ausmachen. Außerdem hätten sich die Betriebe vergrößert. «Da stellt sich natürlich die Frage, ob eine lokale Vermarktung für so einen großen Betrieb überhaupt noch die richtige ist», sagt Meissner.

Auch beim Anbau wünschen sich die Erzeuger mehr Spielraum. Paprika rechne sich zunehmend schlechter. Die Kosten blieben hoch, während Schädlinge wie Wanzen die Erträge gefährdeten. Die Betriebe wollten deshalb flexibler entscheiden können, welche Kulturen sie anbauen und wie sie ihre Ware verkaufen.

Genossenschaft bietet Infrastruktur an

Die Genossenschaft sieht das anders. Geschäftsführer Johannes Bliestle betont, dass ein Wechsel des Vermarkters nicht automatisch Kosten spare. Entscheidend sei, was den Betrieben nach Abzug sämtlicher Ausgaben tatsächlich bleibe. Zugleich müsse die Genossenschaft auch Verantwortung für die verbleibenden Mitglieder, die Beschäftigten und ihre Kunden übernehmen. Die fünf Betriebe stünden für rund 40 Prozent des Umsatzes innerhalb der Erzeugerorganisation.

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Der Geschäftsführer der Reichenau-Gemüse-Genossenschaft sieht den Weggang der fünf Erzeuger als großen Einschnitt. Foto: Felix Kästle

Um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, habe die Genossenschaft ein Angebot gemacht: Die Betriebe könnten Hallen, Büros, Kühlung und Wasserversorgung 2027 weiterhin zu den bisherigen günstigen Konditionen nutzen - wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Produktion vollständig über die Genossenschaft vermarkteten. Eine Einigung sei bislang nicht zustande gekommen.

In einem ersten Gerichtstermin am 22. Oktober hätten die mündlichen Hinweise des Landgerichts wesentliche Punkte der genossenschaftlichen Position zur Lieferbindung gestützt, wertet Bliestle den Termin. Eine Entscheidung wird für diesen Donnerstag (5. November) erwartet.

Unabhängig vom Ausgang bereite sich die Genossenschaft auf die veränderte Situation vor. «Wir passen Kosten und Abläufe an, überprüfen unsere Personal- und Organisationsstruktur und arbeiten an zusätzlichen Liefermengen und Ertragsmöglichkeiten», erklärte Bliestle. Es gehe darum, die regionale Gemüsevermarktung langfristig leistungsfähig zu halten.

© dpa-infocom, dpa:261103-930-937070/1