Stuttgart. Nach dem Mord an seiner früheren Partnerin in einem Stuttgarter Schwesternwohnheim ist ein Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht zeigte keinen Zweifel daran, dass der 32-Jährige die Frau im vergangenen Januar aus Eifersucht getötet hat. «Wir sind der sicheren Überzeugung, dass hier Sie der Täter sind», sagte der Vorsitzende Richter. Es war bereits der zweite Mord an einer Pflegerin im selben Wohnheim innerhalb von drei Jahren.
«Wir haben hier wieder einen Femizid», sagte der Richter. Eine Frau habe ihr Leben gewaltsam verloren, weil ein Mann sie aus Eifersucht oder aus verletzter männlicher Eitelkeit getötet habe «Für Sie war es nicht akzeptabel, dass sie ein selbstbestimmtes Leben ohne Sie führen wollte», sagte der Jurist zu dem Mann, der den Ausführungen regungslos und mit verschränkten Armen folgte.
Mit dem Strafmaß folgte die Strafkammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil wird am Hochzeitstag verkündet
Das damals 31 Jahre alte Opfer war mit dem staatenlosen Mann nach islamischem Recht verheiratet - am Tag der Urteilsverkündung wäre ihr erster Hochzeitstag gewesen. Nach Angaben der Ermittler kannte sich das Paar seit August 2025. Die Beziehung soll aber von Streit geprägt gewesen sein. Wenige Tage vor der Tat hatte sich die Frau nach einem Streit von ihrem Partner getrennt.
Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind
Gewaltverbrechen wie dieses werden auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden - also weil sie Frauen sind und weil die Täter Frauen als nicht gleichwertig ansehen, sondern hassen oder über sie bestimmen wollen. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.
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