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Zivilverhandlung
Kiesewetter-Prozess um abfälligen Kommentar geht weiter

Roderich Kiesewetter
Bei der ersten Verhandlung Anfang Januar waren weder der Kläger noch Kiesewetter erschienen.(Foto-Archiv) Foto: Monika Skolimowska
Was darf man online sagen? Nach einem umstrittenen Post gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Kiesewetter will ein Nutzer sein Recht – und kämpft dafür vor Gericht.

Ellwangen. Der Rechtsstreit zwischen dem CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter und dem Autor eines abfälligen Kommentars im Internet geht am Freitag vor dem Ellwanger Landgericht in die nächste Runde. 

Konkret geht es um einen Post aus dem September 2023. Damals hatte Kiesewetter sich auf X für weitere Unterstützungslieferungen an die Ukraine ausgesprochen. Ein Nutzer reagierte unter anderem mit den Worten: «Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht». Daraufhin forderte Kiesewetter ihn über seinen Rechtsbeistand auf, den Post zu löschen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten zu zahlen. Der Nutzer will hingegen am Ellwanger Landgericht feststellen lassen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht. Außerdem fordert er die bereits gezahlten Anwaltskosten zurück.

X-User klagt gegen CDU-Bundestagsabgeordneten Kiesewetter
Der juristische Streit um einen Post auf X geht weiter.(Foto-Archiv) Foto: Stefan Puchner

Bei der ersten Verhandlung im Januar waren weder der Kläger noch Kiesewetter erschienen. Die jeweiligen Anwälte waren online zugeschaltet. Der Vertreter des Nutzers hatte seinerzeit aber überraschend keine konkrete Forderung gestellt. Nach den Regeln werden Kläger und dessen Vertreter dann so behandelt, als seien sie gar nicht erschienen. Das Gericht fällte daraufhin ein sogenanntes Versäumnisurteil und wies die Ansprüche gegen den CDU-Politiker ab. Gegen diese Entscheidung hat der Anwalt des Klägers zwischenzeitlich Einspruch eingereicht.

Die Kammer in Ellwangen wird den Einspruch nun bewerten. Gibt sie dem statt, will der Anwalt des Klägers diesmal konkrete Forderungen auch vor Gericht formulieren. Das habe er angekündigt, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts. Ein Urteil zum aktuellen Streit ist für diesen Freitag nicht zu erwarten, so der Gerichtssprecher.

© dpa-infocom, dpa:260226-930-740976/1