Mannheim. Nach der Todesfahrt in der Mannheimer Innenstadt hat ein psychiatrischer Gutachter beim Prozess vor dem Landgericht Mannheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist laut Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass der 40 Jahre alte Angeklagte seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Weil das Gutachten Fragen zu einer möglichen psychiatrischen Erkrankung des Angeklagten behandelt, entschied die Kammer, die Öffentlichkeit von diesem Teil der Verhandlung auszuschließen.
Auch die Plädoyers werden nicht öffentlich gehalten. Grund dafür ist nach Angaben des Vorsitzenden Richters eine minderjährige Zeugin, die im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte. Daher müssten zwingend auch die Schlussvorträge nicht öffentlich gehalten werden.
Mehrere Fußgänger mit Auto erfasst
Laut Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte aus Ludwigshafen am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend habe er beschleunigt und gezielt mit seinem Auto mehrere Passanten erfasst. Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone, 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt.
Als der mutmaßliche Täter in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss abgefeuert und sei geflohen. Polizeibeamte fanden ihn wenig später versteckt in einem Schienenkanal unter einem Kran und nahmen ihn fest.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann zu Prozessbeginn eine Reihe von Delikten vor, darunter Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht demnach eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden. Wann das Urteil verkündet wird, ist noch nicht bekannt.
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