Gerlingen. Laut einer Mitteilung der Behörde verbietet die Rechtsverordnung das Führen von Waffen und Messern mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern auf dem Festgelände. Damit reagiert die Behörde auf eine Anfrage der Stadt Gerlingen. In einem Schreiben bietet das Landratsamt den Bürgermeisterämtern im Kreis zudem an, dass sie sich an die Kreispolizeibehörde wenden können, sofern sie hinsichtlich von Veranstaltungen in ihrer Kommune eine Gefährdungslage sehen und die Einrichtung einer Messer- und Waffenverbotszone für notwendig erachten.
Die Rechtsverordnung in Gerlingen wird damit begründet, dass bei dem Straßenfest eine Menschenansammlung zu erwarten ist und durch die in jüngster Zeit gehäuften Messerangriffe – zuletzt bei einem Straßenfest in Solingen – eine Nachahmungsgefahr besteht.