Marbach. Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg (LEV), der Obst- und Gartenbauverein Marbach, der Obst- und Gartenbauverein Rielingshausen und die Stadt Marbach bieten im März gemeinsam eine kostenlose Abfuhr von Obstbaumschnittgut aus Streuobstwiesen in Marbach und Rielingshausen an. Das Projekt soll die Besitzer von Streuobstwiesen bei der Pflege ihrer Streuobstwiesen unterstützen und dadurch zur Verbesserung des Pflegezustands und der Vitalität sowie zur Resilienz der Obstbäume beitragen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Aus Schnittgut werden Hackschnitzel
Die Schnittgutsammelaktion findet in mehreren Streuobstwiesenbereichen in Rielingshausen statt, sowie auch in Marbach im Bereich Vogelgraben. Besitzer der dortigen Streuobstwiesen können ihr Schnittgut am Rand von ausgewählten Sammelwegen ablegen. Das Schnittgut wird dort von einem Fahrzeug aufgenommen, abtransportiert und zu Hackschnitzeln verarbeitet. Der LEV und die Stadt übernehmen die Planung, Koordination sowie Finanzierung des Projekts. Die Umsetzung ist durch den Maschinenring Rems-Murr-Neckar-Enz vorgesehen.
Unterstützung für Besitzer von Streuobstwiesen
Streuobstwiesen zählen zu den naturschutzfachlich bedeutendsten Lebensräumen in Mitteleuropa. In Baden-Württemberg sind insbesondere im Vorland der Schwäbischen Alb, im Oberrheingebiet und im Neckarbecken noch umfangreiche Bestände vorhanden, die europaweit ihresgleichen suchen, heißt es in der Pressemitteilung. Der Bestand an Streuobstbäumen in Baden-Württemberg ist allerdings seit 1965 von 18 auf 9,3 Millionen zurückgegangen. Auch im Landkreis Ludwigsburg nimmt die Anzahl ab. Die bestehenden Streuobstwiesen gilt es daher bestmöglich zu erhalten. Der LEV, die Stadt Marbach sowie die Obst- und Gartenbauvereine Marbach und Rielingshausen freuen sich, die Besitzer hier ein Stück weit unterstützen zu können.
Was ist das Ziel der Schnittgutsammelaktion?
Der kostenfreie Abtransport des Schnittguts soll den Streuobstwiesenbesitzern die Pflegearbeiten an ihren Obstbäumen erleichtern. Hierbei ersparen sie sich lange und viele Wege zu öffentlichen Häckselplätzen. Außerdem besteht eine günstige Gelegenheit dazu, auch langjährig ungepflegte Obstbäume auf Vordermann zu bringen. Sie leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der heimischen Kulturlandschaft.
Obstbaumschnitt gegen Bezahlung
Die Streuobstwiesenbesitzer, die selbst keine Obstbäume schneiden können, haben die Möglichkeit, Kontakt mit ausgebildeten Fachwarten und Obstbaumpflegern aufzunehmen. Diese können einen fachgerechten Obstbaumschnitt gegen Bezahlung ausführen. Das Schnittgut muss von den Streuobstwiesenbesitzern bis spätestens 28. März an den Sammelwegen abgelegt werden.
Folgendes ist zu beachten:
• Das Schnittgut muss zu Haufen aufgeschichtet werden.
• Der Abstand zum Wegrand darf nicht mehr als drei Meter betragen.
• Schnittgut, das hinter Einzäunungen abgelagert wird, kann nicht aufgenommen werden.
• Es darf nur holziges Material aus der Obstbaumpflege bereitgestellt werden.
• Es ist ein maximaler Durchmesser von 30 Zentimeter erlaubt.
• Material nicht einkürzen.
• Es darf kein krautiges Material wie Laub, Gras oder Blumenschnitt beigemischt werden.
Kontakt: Für Rückfragen stehen der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg, Andreas Fallert, Telefon (07141) 144-43165, der Vorstand des Obst- und Gartenbauverbandes Rielingshausen, Helmut Läpple, Telefon (0157) 3099 6836 und Malena Heidelbauer im Stadtbauamt der Stadt Marbach (07144) 102-296 zur Verfügung. (red)
