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Lockerungen in anderen Regionen
Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Ludwigsburg bis 12. Februar verlängert

Im Landkreis Ludwigsburg gilt entlang des Neckars eine Stallpflicht,
Im Landkreis Ludwigsburg gilt entlang des Neckars eine Stallpflicht, Foto: Fabian Sommer/dpa (Symbolbild)
„Wir sind in der laufenden Vogelgrippesaison noch nicht über den Berg“, betont Minister Hauk. Die Stallpflicht auch im Kreis Ludwigsburg ist verlängert.

Kreis Ludwigsburg. „Es gilt die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Unser Konzept nach Lage und risikoorientiert vorzugehen, hat sich bewährt, wie die bisher geringen Fallzahlen zeigen“, wird Landwirtschaftsminister Hauk in einer Pressemitteilung zitiert. Aufgrund weiterer H5N1-positiver Befunde bei heimischen Wildvögeln am Rhein sowie im Landkreis Ludwigsburg seien die Aufstallungsgebote entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg entlang des Neckars in der bisherigen Form bis zum 12. Februar verlängert, so Hauk. Hingegen werde aufgrund der derzeitigen Lage die Stallpflicht in Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Landkreis Esslingen zum

15. Januar 2026 aufgehoben, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch. Im November und Dezember 2025 wurden im Landkreis insgesamt sechs verendete Wildvögel aufgefunden, die mit dem Geflügelpest-Virus infiziert waren, teilte das Landratsamt am Donnerstag mit.

Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen betroffen

Betroffen sind von der Stallpflicht Geflügelhaltungen in einem 500-Meter-Streifen beiderseits des Neckars sowie auf den Gemarkungen Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen. Im Landratsamt Ludwigsburg-Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Telefon (07141) 1442031, können sich Geflügelhalter darüber informieren.

Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel

Geflügel darf entweder nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Als Abdeckung nach oben können auch Netze oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter verwendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Veterinäramt im Einzelfall Ausnahmen von der Stallpflicht genehmigen. Wer gegen die Aufstallungspflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes weiter.

Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten

Für alle anderen Geflügelhalter im Landkreis ab dem ersten Tier gelten weiterhin die sogenannten verschärften Biosicherheitsmaßnahmen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art verbietet die Allgemeinverfügung innerhalb der beiden 500-Meter-Zonen und auf der Gemarkung Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen.

Virus zirkuliert weiterhin in Wildvogelpopulation

Die infizierten Wildvögel wurden ausschließlich im Bereich der natürlichen Uferzonen des Neckars gefunden, die als Rast- und Nahrungsgebiet für Wasservögel dienen. Fachbehörden gehen davon aus, dass das Virus in der Wildvogelpopulation im Bereich des Neckarufers weiterhin zirkuliert. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko eines Eintrags in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch ein. (red)