1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Ludwigsburg
Logo

Lockerungen in anderen Regionen
Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Ludwigsburg bis 12. Februar verlängert

Im Landkreis Ludwigsburg gilt entlang des Neckars eine Stallpflicht,
Im Landkreis Ludwigsburg gilt entlang des Neckars eine Stallpflicht, Foto: Fabian Sommer/dpa (Symbolbild)
„Wir sind in der laufenden Vogelgrippesaison noch nicht über den Berg“, betont Minister Hauk. Die Stallpflicht auch im Kreis Ludwigsburg ist verlängert.

Kreis Ludwigsburg. „Es gilt die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Unser Konzept nach Lage und risikoorientiert vorzugehen, hat sich bewährt, wie die bisher geringen Fallzahlen zeigen“, wird Landwirtschaftsminister Hauk in einer Pressemitteilung zitiert. Aufgrund weiterer H5N1-positiver Befunde bei heimischen Wildvögeln am Rhein sowie im Landkreis Ludwigsburg seien die Aufstallungsgebote entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg entlang des Neckars in der bisherigen Form bis zum 12. Februar verlängert, so Hauk. Hingegen werde aufgrund der derzeitigen Lage die Stallpflicht in Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Landkreis Esslingen zum

15. Januar 2026 aufgehoben, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch. (red)