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Schutzperiode beginnt am 1. März
Hecken dürfen nur noch bis Ende Februar geschnitten werden

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350_0900_100555_.jpg Foto: Leonardo Franko - stock.adobe.com
Der 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang und laut Naturschutzgesetz der Beginn der Schutzperiode für Bäume, Sträucher und Röhrichtbestände.

Ludwigsburg. Diese Schonzeit dauert bis Ende September. Wer also seine Hecken oder auch Bäume in größerem Umfang schneiden will beziehungsweise muss, sollte dies noch bis Ende Februar tun. Darauf weist die Stadtverwaltung Ludwigsburg hin. Schonende Form- und Pflegeschnitte fallen nicht unter die naturschutzrechtliche zeitliche Einschränkung.

Auch aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sei es wichtig, Pflanzen zurückzuschneiden. Der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist darauf hin, dass die Eigentümer von Grundstücken allzu üppig wuchernden Bäumen und Sträuchern „zu Leibe rücken“ müssen – vor allem, wenn das Grünzeug in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragt. „Es muss bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.“

InfoWohin mit dem Schnittgut?Privathaushalte aus dem Landkreis Ludwigsburg können ihr Schnittgut kostenlos am Häckselplatz „Aldinger Weg“ in Oßweil abliefern. Er hat dienstags bis freitags von 14 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Wenn Bäume und Sträucher in vollem Laub stehen, verdecken sie oft Verkehrszeichen und Ampeln – eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden. Bei Grundstücken außerhalb der Ortschaft sind in der Regel die Mitarbeiter in der Landwirtschaft die Leidtragenden: Mit den großen Fahrzeugen ist oft kein Durchkommen. Und wenn diese Hecken und Gehölzen ausweichen müssen, werden meist Nachbargrundstücke beschädigt.

Über Gehwegen müssen 2,50 Meter und über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen freigehalten werden. Wer seine Gehölze nicht pflegt, muss eventuell für Schäden haften, die anderen entstehen. Die Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. (red)